Wann ist eine Organentnahme moralisch zu verantworten?
Ethikrat stellt Konzept zur Erhöhung von Organspenden vor
Die Entnahme von Organen Verstorbener soll möglich sein, wenn diese zu Lebzeiten keinen Widerspruch formuliert haben. Mit diesem neuen Konzept will der Nationale Ethikrat die Zahl der Organspenden erhöhen. Täglich sterben drei Menschen, die in Deutschland auf einer Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Im domradio-Interview verurteilt der Theologe Dieter Emmerling die Pläne des Ethikrats.Organentnahme bald auch ohne Ausweis möglich?
Der sogenannte Hirntod sei eine Definition, aber nicht der tatsächliche Tod des Menschen, begründet der Theologe Dieter Emmerling seine Haltung. Er ist sich sicher, dass viele Empfänger sehr erschrocken wären, wenn sie wüssten, dass sie Organe von einem Sterbenden bekämen. "Von einem Toten kann man keine Organe verpflanzen", so Emmerling. Organentnahme wäre das Gegenteil einer guten christlichen Sterbebegleitung.
Eine Organspende muss in jedem Fall freiwillig sein
Ein Hirntoter sei nicht tot, meint auch Prof. Manfred Lütz im domradio-Interview. Eine hirntote Frau könne zum Beispiel noch ein Kind austragen. Nach einem Hirntod käme aber niemand mehr zu Bewußtsein. Der Mensch sei in diesem Fall auf Maschinen angewiesen sein.
Prof. Lütz befürwortet aber Organspenden, wenn sie freiwillig sind. Die Diagnose "Hirntot" sei in Deutschland sicher und eine Organspende daher durchaus zu verantworten. Der Spender sei aber keine Leiche. Entscheiden über die Organspende müsse aber der einzelne Mensch. Bei einem hirntoten Menschen sei das Großhirn und das Kleinhirn abgestorben und dann solle man einen Menschen auch sterben lassen, so Lütz im Interview.
Organspende - ein Akt "höchster Nächstenliebe"
Die kirchliche Bewertung von Organspenden orientiere sich an dem 1990 von der Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam veröffentlichten Papier "Organtransplantation", erläutert der Augsburger Weihbischof Anton Losinger. Er ist Mitglied des Nationalen Ethikrats und unterstützt das neue Konzept. Die zentrale These des Dokumentes ist: "Organspende ist eine moralisch richtige und wichtige Handlung, ein Zeichen der Liebe über den Tod hinaus."
Organspende sei moralisch berechtigt, da im Sinne der Theologie und des Evangeliums Leben und Tod Bestandteil der für den Menschen nicht zur Disposition stehenden Schöpfung sind, die er aber zur Lebensrettung zur Verfügung stellen darf, erklärte Losinger weiter. Losinger bezeichnete es als einen "Akt höchster Nächstenliebe", einen Organspendeausweis auszufüllen.
Entscheidung unter Druck
Wenn Menschen unter Zeitdruck und mit wenig Informationen über die Organentnahme naher Angehöriger entscheiden müssen, machen sich viele später Vorwürfe, ob sie die richtige Entscheidung getroffen haben: "Wir haben (erst später) begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie wir es uns vorgestellt hatten.", schreibt die Elterninitiative verunglückter Kinder, KAO.
Aber auch Eltern, die sich gegen die Entnahme entschieden haben, kennen Schuldgefühle.
Der Streit in der Debatte um die Organspende dreht sich um die Frage, ob der Organspender unmittelbar vor der Organentnahme wirklich tot ist oder ein Lebender ohne messbare Hirnfunktion? Fachleute aus Medizin, Rechtswesen und Theologie nehmen in dieser Frage gegensätzliche Positionen ein. Das deutsche Transplantationsgesetz hat diesen Konflikt nicht gelöst.
Mehr Aufklärung - darin sind sich alle einig
Frühzeitige Aufklärung und Information sind dringend notwendig. Hier setzt auch das Konzept des Ethikrats an, alle Bundesbürger zu einer schriftlichen Festlegung zu Lebzeiten zu bewegen. Über 80 Prozent aller Deutschen stehen der Transplantation nach Umfragen positv gegenüber, aber nur zwölf Prozent besitzen einen Spenderausweis.
Das seit 10 Jahren gültige deutsche Transplantationsgesetz sieht vor, dass ein Organspender oder seine Angehörigen einer Entnahme ausdrücklich zustimmen müssen. Nach den Worten von Ratsmitglied Weihbischof Anton Losinger, will das neue Konzept alle Bundesbürger zu einer schriftlichen Festlegung bewegen, im Falle des eigenen Todes in eine Organspende einzuwilligen oder sie abzulehnen. Wer sich nicht entscheiden könne, müsse damit rechnen, später als Spender herangezogen zu werden. Diese Regelung gibt es auch in einigen anderen EU-Staaten.
(dr,KNA)
Ein Interview des domradios mit Dieter Emmerling (Theologe und Begründer der IG Kritische Bioethik NRW): "Von einem Toten kann man keine Organe verpflanzen"
Ein Interview des domradios mit Prof. Manfred Lütz (Psychiater und Theologe, Köln): Organspende muss freiwillig sein
Lesen Sie auch den Artikel "Hausaufgaben vergessen" - Warum Weihbischof Losinger seinen Organspende-Ausweis erneuerte
domradio
KNA









