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Stichwort Patientenverfügung

Patientenverfügung unterschreiben
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Worum geht es eigentlich?

Mit Patientenverfügungen oder Patiententestamenten können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall einer schweren Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen. Die Dokumente sollen vor allem Fälle regeln, in denen sich Patienten wegen lang andauernder Bewusstlosigkeit oder schwerer Hirnschäden nicht mehr selbst äußern können.

In den Verfügungen kann festgelegt werden, ob die Ärzte alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen sollen, um das Leben zu erhalten, oder ob sie auf  lebensverlängernde Maßnahmen verzichten sollen. Auf Grund eines solchen Patiententestaments können Maßnahmen wie Bluttransfusionen, künstliche Beatmung oder
künstliche Ernährung eingestellt werden. Möglich ist auch, in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die bei einer schweren Krankheit Entscheidungen treffen kann.

Umstritten ist in Deutschland, wie weit solche Verfügungen als rechtsverbindlich gelten oder lediglich als Indiz für die Haltung eines Patienten akzeptiert werden. Kritiker unterstreichen, dass teilweise weit vorab verfasste Patiententestamente wenig über die Meinung des Patienten im konkreten Krankheitsfall aussagen.

Der Bundesgerichtshof hatte im März 2003 entschieden, dass bei nicht äußerungsfähigen Patienten eine Patientenverfügung zur Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen nicht automatisch ausreicht. In Zweifelsfällen, in denen Arzt und Betreuer unterschiedlicher Meinung sind, ist seither eine vormundschaftsgerichtliche Bestätigung erforderlich.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) berief daraufhin eine Arbeitsgruppe ein, die sich für eine Stärkung der Patientenautonomie am Lebensende aussprach. Zypries legte im November 2004 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, den sie aber nach starken Protesten wieder zurückzog. Darin sprach sich die Ministerin gegen formale Ansprüche an eine solche Verfügung aus. Zudem sollten Patientenverfügungen auch schon vor Eintreten des Sterbeprozesses gültig sein.

Die Enquetekommission zur Biomedizin des Bundestages will die Reichweite von Patientenverfügungen demgegenüber deutlich begrenzen; sie sollen erst dann gelten, wenn der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat. In den USA und anderen europäischen Ländern haben die Verfügungen einen hohen Stellenwert; Ärzte, die sich daran halten, können rechtlich nicht belangt werden.

Mittlerweile liegen verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe vor, die Fragen der Reichweite und der formalen Mindeststandards unterschiedlich beantworten. Wie bei anderen schwierigen ethischen Fragen sollen die Bundestagsabgeordneten nach ihrem Gewissen entscheiden können. Umstritten ist insbesondere, ob Patientenverfügungen auch schon vor Eintreten des Sterbeprozesses und auch bei Wachkoma- und Demenzpatienten gültig sein sollen.
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