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Patientenverfügung und Organspende?

Sanitäter hilft Verletzem
© Malteser Köln

Besonderer Passus in der Patientenverfügung

Eine besondere Situation im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung stellt die gleichzeitige Verfügung über eine Organspende dar. Organe können nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden. Eine Organentnahme ist also nur möglich, wenn intensivmedizinische Maßnahmen beibehalten werden. Dies kann im Widerspruch zur Christlichen Patientenverfügung stehen.

Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen für den Fall, dass Sie sich für eine Organspende entscheiden oder bereits entschieden haben, folgende besondere Verfügung in die Christlichen Patientenverfügung aufzunehmen, die dieser Situation Rechnung trägt und den kurzfristigen Einsatz intensivmedizinischer Maßnahmen für die Organentnahme erlaubt: "Grundsätzlich bin ich zur Spende meiner Organe und Gewebe bereit.

Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe."

Seit 1997 gilt in Deutschland ein Transplantationsgesetz, das die wesentlichen Vorgänge und Verantwortlichkeiten sowie die Frage der Zustimmung regelt. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen weder Organe noch Gewebe entnommen werden. Im Unterschied zu Organen können Gewebe, vor allem die Hornhäute zur Behandlung von Blindheit, auch ohne aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden.

Wenn Sie sich für eine Organspende nach Ihrem Tode entscheiden möchten, empfehlen wir Ihnen, einen gesonderten Organspendeausweis auszufüllen und bei Ihren Ausweispapieren mit sich zu tragen. Sie erhalten einen Ausweis und Informationen bei Sozialministerien der Bundesländer, in Apotheken, Stadt- und Gemeindeverwaltungen und Arztpraxen. Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei unter der Telefonnummer 0800/90 40 400.

Die christlichen Kirchen sehen in einer Organspende eine Möglichkeit, über den Tod hinaus Nächstenliebe zu praktizieren; sie treten zugleich für eine sorgfältige Prüfung der Organverpflanzung im Einzelfall ein. (Näheres siehe in der unter dem Titel "Organtransplantationen" im Jahr 1990 veröffentlichten Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland).

(C) Christliche Patientenverfügung
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