Systemwechsel mit Folgen

© katholisch.de
Neue Abgeltungssteuer hat Änderungen bei Kirchensteuer zur Folge
Paderborn - Mit der Einführung der so genannten Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 wird die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geordnet: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden künftig steuerlich gleich behandelt. Diese Änderungen haben einen Systemwechsel zur Folge, der auch die Kirchensteuerhebung betrifft.Der Kern der Neuordnung besteht darin, dass die der Abgeltungsteuer unterworfenen Kapitalerträge aus der bisherigen Einkommensbesteuerung und damit auch aus der üblichen Kirchensteuerberechnung herausgelöst werden. Stattdessen soll die Kapitalertragsteuer im Regelfall direkt an der Quelle – das heißt bei den auszahlenden Stellen wie zum Beispiel den Banken – erhoben und abgeführt werden. Die Besteuerung erfolgt einheitlich mit 25 % (statt bisher mit bis zu 45 %) und zugleich abgeltend, so dass die Kapitalerträge grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung aufzuführen sind. Dieses neue Verfahren umfasst auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Für die Erhebung der Kirchensteuer ist für die Jahre 2009 und 2010 eine Übergangsregelung vorgesehen. Der Steuerbürger, der bei einer Bank oder bei anderen Institutionen Kapitalerträge erzielt, bekommt demnächst von diesen Einrichtungen ein Schreiben zugesandt. Es enthält ein Antragsformular auf Einbehalt der Kirchensteuer und allgemeine Hinweise zu dem Antrag. Reicht er dieses Formular mit Angabe seiner Religionszugehörigkeit bei der Bank ein, wird die Kirchensteuer von der Bank direkt als Zuschlag auf die Abgeltungsteuer mit einbehalten und abgeführt. Die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs für die Kirchensteuer ist hierbei mit eingerechnet.
Wünschen die steuerpflichtigen Kirchenmitglieder diesen pauschalen Abgeltungsweg nicht, müssen sie wie bisher die Kapitalerträge in ihrer individuellen Steuererklärung angeben. Die Finanzverwaltung wird dann im Veranlagungsverfahren die Kirchensteuer erheben. Ab 2011 soll nach Schaffung der technischen Voraussetzungen die Erhebung grundsätzlich an der Quelle vorgenommen werden.
Die Besteuerung von Kapitalerträgen ist an sich nicht neu, da bisher die Kapitalerträge in der jeweiligen Einkommensteuererklärung angegeben und der Besteuerung unterworfen werden mussten. Die Kirchensteuererhebung wird lediglich an die neue Einkommensbesteuerung der Kapitalerträge angepasst.
Weitere Informationen
Detailliertere Informationen zum Thema „Abgeltungsteuer und Kirchensteuer“ gibt die Deutsche Bischofskonferenz (http://www.dbk.de/ - unter Stichwörter: „A“ - Abgeltungsteuer) sowie die Evangelischen Kirche Deutschlands (http://www.kirchenfinanzen.de/ - unter /Kirchensteuer/Arten und Berechnung).
Auch das Erzbistum Paderborn infomiert mit einer Powerpointpräsentation ausführlich über das Thema Kirchensteuer (zur Abgeltungssteuer vgl. vor allem Chart 26). Hinsichtlich weitergehender Einzelfragen zur Abgeltungsteuer als solcher sei an dieser Stelle auf die Informationen der Bankinstitute und der Finanzbehörden verwiesen. zum Anfang
