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Von Sterbehilfe bis Euthanasie

Ein Pflegebett in einem Krankenzimmer.
© katholisch.de

Die verschiedenen Formen der Sterbehilfe betreffen Ärzte, Patienten, Angehörige

Sterbehilfe bedeutet grundsätzlich, dass einem unheilbar kranken Menschen durch fachkundige Behandlungen das Sterben erleichtert wird. Oft wird aber auch der Begriff Sterbebegleitung verwendet. Dabei liegt der Schwerpunkt klar auf dem Aspekt der mitmenschlichen und seelsorgerischen Hilfe.

Schwerstkranke stellen die Forderung nach einem menschenwürdigen Sterben und verbinden nicht selten damit den Wunsch, ihre Lebenszeit und den Zeitpunkt des Todes selbst zu bestimmen. Es gibt verschiedene Formen der Sterbehilfe, die unterschiedliche Auswirkungen auf das Sterben des todkranken Patienten und die Beteiligten haben kann.

Aktive bzw. direkte Sterbehilfe

Unter aktiver Sterbehilfe versteht man das gezielte Töten eines Menschen auf dessen ausdrückliches Verlangen hin zum Beispiel durch das Verabreichen eines tödlichen Präparates (Tablette, Spritze, Infusion). Diese Art der Sterbehilfe ist strafbar in Deutschland.

Eine andere Form der aktiven Sterbehilfe ist der so genannte "Ärztlich assistierte Suizid". Bei dieser Beihilfe zur Selbsttötung stellt ein Arzt dem Kranken ein tödlich wirkendes Mittel zur Verfügung. Diese Art der Hilfestellung ist in Deutschland zwar nicht verboten, aber die geeigneten Wirkstoffe dürfen nicht verschrieben werden, da sie gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.

Der Suizidhelfer verstößt in Deutschland grundsätzlich nicht gegen das Gesetz. Aber mit seiner Anwesenheit bei der Tötung macht er sich strafbar, da er im nächsten Moment zur Rettung verpflichtet wäre. Er kann wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden.

Passive Sterbehilfe

Der Begriff wird auch synonym mit „Sterbenlassen“ gebraucht. Durch den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einem unheilbar kranken Menschen wird diesem ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht. Sein Sterbeprozess wird nicht unnötig verlängert. Voraussetzung dabei ist das ausdrückliche Einverständnis des Patienten.

Mehrere Ärzte beraten sich und müssen feststellen, dass jegliche medizinische Versorgung das Leiden nur noch verlängert und nicht sinnvoll ist. Im weiteren Verlauf halten die Medizinier immer wieder Rücksprache und beraten darüber, wie die Behandlung fortgesetzt wird. Dabei binden sie sowohl den Patienten als auch die Angehörigen mit ein.

Nicht nur medizinische, sondern auch ethische Fragestellungen werden besprochen. Bei schwierigen Entscheidungen kann sich der behandelnde Arzt etwa in einem Krankenhaus, Hilfe bei einem „hausinternen Ethikrat“ holen.

Indirekte Sterbehilfe

Ärzte leisten indirekte Sterbehilfe, wenn sie dem Patienten schmerzlindernde Medikamente geben, von denen bekannt ist, dass sie die Lebensdauer verkürzen. Aus rechtlicher Sicht ist dies zulässig und ethisch vertretbar.

Euthanasie

Der Begriff kommt aus dem Griechischen und lässt sich mit „guter Tod“ übersetzen. Im Nationalsozialismus wurden im Rahmen eines Euthanasie-Programms zahlreiche Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung ermordet. Deshalb wird der Begriff im deutschen Sprachgebrauch nicht mehr synonym für Sterbehilfe verwendet.

Von Saskia Gamradt
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