Gesetzentwurf weist noch Lücken auf

Justizministerin Müller-Piepenkötter fordert genauere Bestimmungen
Die Debatte um Sterbehilfe ist immer wieder Thema auf gesellschaftlichen und politischen Ebenen – auch im Bundesrat. Seit längerem diskutieren die Länder über ein gesetzliches Verbot von organisierten Sterbehilfevereinen. Verschiedene Gesetzentwürfe, unter anderem aus der Länderinitiative Saarland, Hessen und Thüringen sowie Bayern und Baden-Württemberg, lagen bei der letzten Debatte im Bundesrat auf dem Tisch.Doch ein Beschluss gegen gewerblich organisierte Sterbehilfe wurde vertagt. Die Länderkammer stimmte einem Entschließungsantrag zu, wonach im laufenden Jahr eine klare Gesetzgebung geschaffen werden soll. Die ehemalige NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hält die juristische Auseinandersetzung für zwingend notwendig. Allerdings greifen ihrer Meinung nach die bisherigen Entwürfe zu kurz.
katholisch.de: Frau Müller-Piepenkötter, jüngst hat sich eine Würzburgerin das Leben genommen, weil sie nicht ins Heim wollte. Sind Sterbehilfevereine eine Hilfe in solchen Fällen?
Müller-Piepenkötter: Nein, Sterbehilfevereine sind keine wirkliche und menschliche Hilfe, weil sie das Problem nicht lösen und den Suizid als eine von möglichen Optionen des Sterbens ansehen. Das ist nach unserem Grundgesetz nicht richtig und verstößt gegen die Menschenwürde. Sterbehilfevereine propagieren fälschlicherweise den Tod als Problemlösung.
katholisch.de: Nun ist es so, dass die Sterbehilfevereine dem Sterbewilligen Medikamente zur Verfügung stellen. Ist der assistierte Selbstmord strafbar?
Müller-Piepenkötter: Die juristische Lage in Deutschland sieht so aus, dass der Selbstmord nicht strafbar ist. Auch das Besorgen eines tödlichen Medikamentes, also der assistierte Selbstmord, ist nicht strafbar. Das direkte Verabreichen hingegen schon.
katholisch.de: Einige Ärzte haben Angst davor, ein Rezept für schmerzlindernde Medikamente auszustellen. Sind die Ärzte ausreichend rechtlich abgesichert?
Müller-Piepenkötter: Rechtlich gibt es keine Grauzone. Ein Arzt kann bei der Verschreibung von Schmerzmitteln zur Linderung sogar in Kauf nehmen, dass diese Mittel eventuell das Leben verkürzen. Das ist juristisch kein Problem. Viele Ärzte sind darüber aber nicht ausreichend aufgeklärt. Es besteht bei einigen noch Angst. Aber durch die Entwicklung der Palliativmedizin in den letzten Jahren wissen die Ärzte besser darüber Bescheid, nur noch nicht alle.
"Es muss eine strafrechtliche Regelung gefunden werden, die jeden Fall erfasst, in dem regelmäßig und geschäftsmäßig Sterbehilfe geleistet wird." Roswitha Müller-Piepenkötter
Müller-Piepenkötter: Die juristische Herausforderung liegt darin, Palliativmedizin von Sterbehilfe abzugrenzen. Es muss eine zwingend strafrechtliche Regelung gefunden werden, die jeden Fall erfasst, in dem regelmäßig und geschäftsmäßig Sterbehilfe geleistet wird und Medikamente verabreicht werden, mit der Absicht zu töten. Andererseits gilt es, alle diejenigen zu schützen, die schmerzlindernd tätig werden oder in einer besonderen Gewissenssituation ein Medikament zur Verfügung stellen – wie Ärzte oder Angehörige.
katholisch.de: Wie stehen Sie zu den Forderungen der einzelnen Länder, mit dem Strafrecht gewerbliche Sterbehilfe bekämpfen zu wollen?
Müller-Piepenkötter: Ich unterstütze diese Forderung. Der Vorschlag der bayerischen Justizministerin Beate Merk und dem sächsischen Amtskollegen Geert Mackenroth, jegliches gewerbsmäßige Angebot zu verbieten, ist sicher richtig. Aber aus meiner Sicht reicht das nicht. Denn dieser Entwurf öffnet Menschen wie Herrn Kusch * oder Vereinen wie Dignitate zu viele Möglichkeiten, das Gesetz zu umgehen. Mit der Behauptung, sie zögen keinen Gewinn und ließen sich nur die Kosten der Medikamente finanziell ersetzen, kämen sie aus dieser Gesetzgebung sofort wieder raus.
katholisch.de: Dann haben Sie Bedenken bei dem Gesetzentwurf.
Müller-Piepenkötter: Es gibt einen Gesetzentwurf aus Thüringen, der jegliches geschäftsmäßiges Anbieten unter Strafe stellt. Das, was dem Bundesrat derzeit vorliegt, ist nur das Verbot von gewerbsmäßiger Sterbehilfe. Gewerbsmäßig bedeutet juristisch, dass der Anbieter einen Gewinn erzielen will. Geschäftsmäßig würde bedeuten, auf Dauer angelegt, ohne Gewinnabsicht. Das halte ich für erforderlich, damit diese Organisationen das Gesetz nicht unterlaufen können. Daher war es gut, dass der Gesetzentwurf im Bundesrat vertagt wurde. Denn er hat noch Lücken.
katholisch.de: Wird es Ihrer Meinung nach in naher Zukunft eine Einigung und Entscheidung geben?
Müller-Piepenkötter: Ich denke, da der Entschließungsantrag mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen wurde, werden wir zu einer Einigung kommen. Das zeigt, dass alle das Problem erkannt haben. Ob die Einigung soweit geht, wie ich es mir wünsche, bleibt abzuwarten.
* Der Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch unterstützte eine 79-jährige Würzburgerin bei ihrem Selbstmord: Er beriet und interviewte sie im Vorfeld.
