Kirche und Politik
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Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche
Rechtliche Unabhängigkeit und enge Zusammenarbeit
Das verfassungsrechtliche Grundverhältnis zwischen Staat und Kirchen bezieht sich auf eine organisatorische und rechtliche Trennung der Institutionen und könnte als verfassungs- und vertragsrechtlich begründetes freiheitliches Kooperationssystem bezeichnet werden. Denn trotz rechtlicher Unabhängigkeit gibt es eine sehr enge Zusammenarbeit, die auf den staatskirchenrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes und der Länderverfassungen basiert.
Kirche und Politik
Katholische Büros
Die Katholischen Büros sind eine wichtige Infomations- und Schnittstelle zur Politik
Sie vertreten auf den Gebieten der Politik, Gesellschaft und Gesetzgebung eine einheitliche Auffassung der katholischen Kirche.
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Staat und Kirche
Der Staatskirchenvertrag
Im Staatskirchenvertrag werden Rechtsgrund- lagen zwischen Kirche und Staat festgehalten
Unter anderem werden der Sonntags- schutz, der Religionsunterricht, die Kirchensteuer und die Militärseelsorge geregelt.
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Zusammenarbeit
Parteien und Kirche
Wie Kirche und Parteien auf der Ebene der Bundestagsfraktionen zusammenarbeiten
Regelmäßig trifft sich die Deutsche Bischofskonferenz mit den Parteispitzen, um sich über politische Fragen auszu- tauschen.
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Staat und Kirche
"Hinkende Trennung"
Interview mit Ansgar Hense, juristischer Referent am Institut für Staatskirchenrecht
Der Grundsatz der Neutralität ist nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt. Es handelt sich dabei um ein übergreifendes Verfassungsprinzip.
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