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Bundestag und Gottesdienst
Kirche und Politik
Bild: © KNA

Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche

Rechtliche Unabhängigkeit und enge Zusammenarbeit

Das verfassungsrechtliche Grundverhältnis zwischen Staat und Kirchen bezieht sich auf eine organisatorische und rechtliche Trennung der Institutionen und könnte als verfassungs- und vertragsrechtlich begründetes freiheitliches Kooperationssystem bezeichnet werden. Denn trotz rechtlicher Unabhängigkeit gibt es eine sehr enge Zusammenarbeit, die auf den staatskirchenrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes und der Länderverfassungen basiert.
Kirche und Politik

Katholische Büros

Die Katholischen Büros sind eine wichtige Infomations- und Schnittstelle zur Politik

Sie vertreten auf den Gebieten der Politik, Gesellschaft und Gesetzgebung eine einheitliche Auffassung der katholischen Kirche.
Bild: © Hans-Joachim Roy/Fotolia.com/Katholisches Büro
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Staat und Kirche

Der Staatskirchenvertrag

Im Staatskirchenvertrag werden Rechtsgrund- lagen zwischen Kirche und Staat festgehalten

Unter anderem werden der Sonntags- schutz, der Religionsunterricht, die Kirchensteuer und die Militärseelsorge geregelt.
Bild: © katholisch.de
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Zusammenarbeit

Parteien und Kirche

Wie Kirche und Parteien auf der Ebene der Bundestagsfraktionen zusammenarbeiten

Regelmäßig trifft sich die Deutsche Bischofskonferenz mit den Parteispitzen, um sich über politische Fragen auszu- tauschen.
Bild: © katholisch.de
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Staat und Kirche

"Hinkende Trennung"

Interview mit Ansgar Hense, juristischer Referent am Institut für Staatskirchenrecht

Der Grundsatz der Neutralität ist nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt. Es handelt sich dabei um ein übergreifendes Verfassungsprinzip.
Bild: © KNA
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Das Internetportal der Katholischen Kirche in Deutschland
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