Kirchensteuer künftig an der Quelle erheben

Finanzdirektor des Bistums Limburg erläutert neue Abgeltungssteuer
Zum 1. Januar 2009 wird die so genannte Abgeltungssteuer eingeführt. Die neue Steuer wirkt sich auch auf die Erhebung der Kirchensteuer aus. Welche Neuerungen sich ergeben, erklärt der Finanzdirektor des Bistums Limburg, Hans-Peter Althausen:Bistum Limburg: Was ist die Abgeltungssteuer und was ändert sich mit ihr?
Althausen: Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Bisher wurden die Kapitalerträge, zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, in der Einkommensteuererklärung angegeben und dadurch sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Kirchensteuer berücksichtigt. Jetzt wird die Besteuerung von Kapitalerträgen grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht. Im Zentrum dieser Neuordnung steht eine „Besteuerung an der Quelle“.
Bistum Limburg: Was heißt das, „Besteuerung an der Quelle“?
Althausen: Das heißt, die Kapitalerträge sind dann nicht mehr Gegenstand der Einkommensteuererklärung. Künftig werden beispielsweise Banken, Kreditinstitute oder Fondsgesellschaften bei allen Kapitalerträgen auf Basis eines einheitlichen Steuersatzes von 25 Prozent die Abgeltungssteuer direkt erheben und anonym abführen. Per Antrag können Anleger auch die Kirchensteuer direkt erheben lassen.
Bistum Limburg: Also wird die Kirchensteuer nicht automatisch von der Bank abgeführt?
Althausen: Noch nicht. Die technischen Voraussetzungen für einen automatisierten Kirchensteuerabzug im Rahmen des Verfahrens zur Abgeltungssteuer sind noch nicht geschaffen. Die staatliche Finanzverwaltung will diese bis zum Jahr 2011 einführen. Deshalb wird die Kirchensteuer in den nächsten zwei Jahren mit einer Übergangslösung einbehalten und verteilt.
Bistum Limburg: Wie genau sieht diese Übergangslösung aus?
Althausen: Alle Steuerpflichtigen, die bei einer Bank oder anderen Institution Kapitalerträge erzielen, werden demnächst von diesen Einrichtungen angeschrieben und erhalten ein Antragsformular auf Einbehalt der Kirchensteuer. In diesem Antrag können die Steuerpflichtigen dem Kreditinstitut ihre Religionszugehörigkeit mitteilen. Die Bank ermittelt dann die Kirchensteuer und führt diese an die Finanzverwaltung ab, die für die Weiterleitung an die Religionsgemeinschaften sorgt.
Bistum Limburg: Wird dabei auch die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer berücksichtig?
Althausen: Selbstverständlich. Auch die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs bleibt bei der Abgeltungssteuer weiterhin erhalten und wird bei der Erhebung direkt berücksichtigt.
Bistum Limburg: Und wenn der Steuerzahler keine Angaben zu seiner Religionszugehörigkeit macht?
Althausen: Dann ist eine Angabe der gesamten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung weiterhin nötig. In diesem Fall wird die Kirchensteuer wie bisher durch das Veranlagungsverfahren festgesetzt und erhoben. Dies gilt allerdings aus heutiger Sicht nur für die Veranlagungsjahre 2009 und 2010, denn ab 2011 wird - wie bereits erwähnt - eine automatisierte Erhebung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer möglich sein. Wichtig ist außerdem: Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, wird der Steuerzahler zunächst mit zuviel Abgeltungssteuer belastet. Im Rahmen der Veranlagung können diese zuviel gezahlte Steuern zurückerstattet werden.
Bistum Limburg: Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich also um eine vollkommen neue Materie. War auf Kapitalerträge bisher keine Kirchensteuer zu zahlen?
Althausen: Kapitalerträge waren auch bisher schon einkommensteuer- und damit kirchensteuerpflichtig. Allerdings hat der Staat mit der Einführung der Abgeltungssteuer die Praxis der Besteuerung geändert - und daran muss auch die Erhebung der Kirchensteuer angepasst werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Bei der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer handelt es sich um keine neue oder gar zusätzliche Besteuerung. Lediglich die Art der Besteuerung muss an die neue Rechtslage angepasst werden.
Bistum Limburg: Herr Althausen, worum bitten Sie die Steuerzahler?
Althausen: Ich bitte die Steuerzahler ganz herzlich um ihre Unterstützung bei der Erhebung der Kirchensteuer. Bitte schicken Sie Ihren Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer mit Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit zurück an Ihre Bank, damit die Kirchensteuer direkt erhoben und abgeführt werden kann. Dies hat für die Steuerpflichtigen auch den Vorteil, dass sie dann bereits ab dem Jahr 2009 ihre Kapitalerträge im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.
