Abgeltungssteuer und Kirchensteuer

Häufig gestellte Fragen
Für viele sind die Änderungen durch die Abgeltungssteuer nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. Katholisch.de gibt Antworten auf häufige Fragen.Was ändert sich durch die Abgeltungssteuer?
Bisher haben Sie Kapitalerträge, also ersparte Zinsen oder Aktiengewinne, in Ihrer Steuererklärung am Jahresende angegeben. Damit wurden diese automatisch bei der Einkommensteuer und bei der Kirchensteuer berücksichtigt.
Ab 2009 haben Banken die gesetzliche Pflicht diese Steuer für Ihre Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) direkt abführen. Wenn Sie bis Ende 2008 einen Antrag stellen, führen die Banken zugleich auch Ihre Kirchensteuer ab.
Achtung: Sollten Sie Ihr Geld bei mehreren Banken angelegt haben, müssen Sie die Antrags-Formulare bei allen einreichen.
Antrag auf Abführung der Kirchensteuer
Kann ich meine Kirchensteuer auch weiterhin wie bisher über das Finanzamt abführen?
Nach Ablauf dieses Jahres können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung beantragen, Ihre Zinsen nicht mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zu belegen, sondern mit Ihrem persönlichen Steuersatz, der sich anhand Ihres gesamten Einkommens ergibt.
Etwa dann, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann werden die von der Bank gezahlten Steuern (Abgeltungssteuer, Soli, Kirchensteuer) wie eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer berücksichtigt, ähnlich wie die Lohnsteuer.
Allerdings müssen Sie bei Ihrer Bank/Ihren Banken eine Bescheinigung über den Abzug der Abgeltungssteuer beantragen. Diese wird dann der Steuerklärung beigelegt. Ihren persönlichen Steuersatz können Sie hier errechnen.
Abgabenrechner des Bundesfinanzministerums
Muss ich künftig mehr Kirchensteuer zahlen?
Nein, die Kirchen erhalten durch die neue Regelung nicht mehr Geld und auch der Anleger zahlt nicht mehr Steuern. Egal, ob Sie Ihre Abgeltungssteuer über die Bank abführen lassen oder Ihre Kapitalerträge weiterhin in Ihrer Steuererklärung angeben: Die Höhe der Kirchensteuer, die Sie für Kapitalerträge abführen müssen bleibt gleich.
Wie viel Abgeltungssteuer und wie viel Kirchensteuer muss ich denn künftig zahlen?
Bisher wurden Ihre Kapitalerträge unterschiedlich besteuert. Je nachdem, wie viel Sie im Jahr erwirtschaftet haben, mussten Sie bis zu 45 Prozent Steuern abführen.
Künftig wird auf alle Ihre Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag (bisher Sparerfreibetrag) von 801 Euro (Ehegatten: 1.602 Euro) im Jahr hinausgehen 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben.
Außer den 25 Prozent Abgeltungssteuer müssen Sie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 9 Prozent Kirchensteuer abführen. (Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg, sind es nur 8 Prozent Kirchensteuer.) Bitte beachten Sie: Es handelt sich dabei nur um die Kirchensteuer für Ihre Kapitalerträge, nicht um die Anteile die Sie von Ihrem Monatslohn abführen.
Sie können die Kirchensteuer als so genannte Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Deshalb wird die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf 24,45 Prozent nach unten korrigiert. Die Kirchensteuer entspricht demnach 9 Prozent von 24,45 Prozent.
Was heißt das in Zahlen?
Wenn Sie in einem Jahr 100 Euro Zinsen, Aktengewinne usw. über Ihren Sparerpauschbetrag hinaus erwirtschaftet haben, dann zahlen Sie:
24,45 Euro Abgeltungssteuer
+ 1,34 Euro Solidaritätszuschlag
+ 2,20 Euro Kirchensteuer
= 27,99 Euro
Mein Ehegatte ist evangelisch, ich bin katholisch – brauchen wir jetzt getrennte Konten?
Nein, auch Eheleute mit unterschiedlichen Konfessionen können für ihr gemeinsames Konto bei ihrer Bank einen Antrag auf Kirchensteuererhebung stellen. Dabei erklären Sie, wem wie viel an Ihren Erträgen zusteht. Nach dieser Aufteilung führt die Bank die Steuer ab. Gibt ein Ehepaar nichts an, wird die Steuer zu fünfzig Prozent an die eine und zu fünfzig Prozent an die andere Kirche abgeführt. Übrigens: Wenn nur ein Partner kirchensteuerpflichtig ist, wird das natürlich auch berücksichtigt und es sind nur 50 Prozent fällig.
Das hört sich alles nach sehr viel Papierkram an, wird das irgendwann erleichtert?
Es handelt sich nur um eine Übergangsphase. Ab 2011 soll die Kirchensteuer automatisch bei Ihrem Geldinstitut abgegolten werden. Dafür wird beim Bundeszentralamt für Steuern in Berlin eine Datenbank eingerichtet, bei der Banken Daten wie Ihren persönlichen Kirchensteuersatz abrufen können. (jm)
