Malteser begrüßen Verfügung gegen Kusch

Hamburger Ex-Justizsenator betreibt "Töten auf Verlagen"
Köln - Anlässlich der polizeilichen Verfügung gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch sprechen sich die Malteser gegen aktive Sterbehilfe aus. "Herr Kusch betreibt Töten auf Verlangen", so Karl Prinz zu Löwenstein, Geschäftsführer der Deutschen Malteser. "Mit Hilfe beim Sterben haben seine Handlungen nichts zu tun." Die Malteser begrüßen daher, dass seinem Treiben Einhalt geboten wird."Mit Töten auf Verlangen maßt sich der Mensch eine Rolle an, die nur Gott zukommt. Dies widerspricht der unveräußerlichen Würde des Menschen, die auch in Krankheit und Leid nicht verloren geht", betont Löwenstein. "Wirkliche Hilfe geben Hospizdienste und Palliativmedizin. An Bereitschaft von Menschen, sich in solchen Diensten zu engagieren, mangelt es nicht".
Nach Auffassung der Malteser benötigen der schwerkranke Mensch und seine Angehörigen zu jedem Zeitpunkt der Erkrankung in den verschiedenen Dimensionen der Not eine fachlich kompetente Unterstützung. Dazu gehöre vor allem eine gute Schmerztherapie und Symptomkontrolle, wie sie die Palliativmedizin bietet. Dieses geschieht immer im Zusammenspiel mit psychosozialer wie spiritueller Beratung und Begleitung.
Laut Medienberichten vom Dienstag hatte die Hamburger Polizei Ende November im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei Kusch eine Verfügung gegen den Politiker ausgesprochen, die ihm "jegliche Form der Sterbehilfe" untersagt. Gegen diese Verfügung habe Kusch vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Eine Entscheidung wird Ende Januar erwartet.
Bislang begleitete Kusch nach eigenen Angaben fünf Menschen beim Freitod. In einer Pressemitteilung vom Dienstag bezeichnete der Ex-Justizsenator das Vorgehen der Polizei als makaber. Sie habe eine Sterbewillige, die sich in der Zwischenzeit an ihn wandte, "in existenzielle Verzweiflung" getrieben.
Bearbeitet von katholisch.de
