logo


E-Mail-Adresse *

Anrede 

Vorname

Nachname

Aktion wählen:
 Anmelden
 Abmelden

Angaben mit * sind Pflichtangaben.


Statement  Seite drucken

"Behinderte Menschen: Menschen wie du und ich"

Caritas-Präsident Peter Neher
© KNA
Caritas-Präsident Peter Neher fordert mehr Teilhabechancen für behinderte Menschen.

Caritas-Präsident Peter Neher äußert sich zum Thema der diesjährigen Kampagne

"Kein Mensch ist perfekt - Behinderte Menschen: Menschen wie du und ich." Mit dieser Kampagne will der Deutsche Caritasverband (DCV) in diesem Jahr auf die Situation von Menschen mit Behinderung aufmerksam machen. Vor zehn Jahren wurde durch die Einführung des Sozialgesetzbuches SGB IX ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Nicht mehr der Gedanke der Fürsorge steht im Mittelpunkt sondern die Idee der selbstbestimmten Teilhabe, die auch für Menschen mit Behinderung gilt.

Durch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen hat die Diskussion über die Grundlagen und die praktische Umsetzung der selbstbestimmten Teilhabe für behinderte Menschen eine neue Qualität erhalten. Mit der Unterzeichnung des Dokumentes verpflichten sich die jeweiligen Staaten, die Vorgaben der Konvention verbindlich umzusetzen. In Deutschland ist die Konvention seit März 2009 in Kraft. Dabei geht es keineswegs um Sonderrechte für behinderte Menschen. Vielmehr sollen universelle Menschenrechte auch für diese Gruppe realisiert werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention trägt somit entscheidend zur Umsetzung des eingeleiteten Paradigmenwechsels bei.

Zentral ist dabei der Gedanke der Inklusion: Allen Bürgerinnen und Bürgern wird das Recht zugesprochen, selbstbestimmt an den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Möglichkeiten einer Gesellschaft teilzuhaben, sie mit zu gestalten und mitzubestimmen. So stellt sich die Frage, wie sich eine Gesellschaft ändern muss, um ein gelingendes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu erreichen. Dies möchte ich an drei zentralen Lebensbereichen deutlich machen:

1. Inklusion von Anfang an: Bildung
2. Selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben: Arbeit
3. Inklusive Sozialräume: Wohnen

1. Inklusion von Anfang an: Bildung
Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert in Artikel 24 das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten auf allen Ebenen ein integratives Bildungssystem. Eltern müssen wählen können, ob sie spezielle Organisationsformen für die Betreuung und Bildung ihrer behinderten Kinder nutzen wollen oder ob sie gemeindenahe Regeleinrichtungen bevorzugen, die entsprechende Angebote machen. In Deutschland ist man noch weit entfernt davon, von Wahlfreiheit sprechen zu können. Zwei Beispiele zeigen dies:

Bis zum Jahr 2013 ist der Ausbau der frühkindlichen Betreuung mit dem Ziel geplant, dass 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz finden. In diese Planungen müssen auch die rund 15.000 Kinder mit Behinderung unter drei Jahren einbezogen werden. Es widerspräche den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, beim Ausbau der Betreuungsplätze Kinder mit Behinderung nicht von Anfang an mit zu berücksichtigen bzw. ein Sondersystem aufzubauen.

Auch im Bereich der Schule gibt es noch viel zu tun. Laut Behindertenbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 hatten im Schuljahr 2006 rund 484.000 Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischem Förderbedarf. Nur knapp 16 Prozent von ihnen werden jedoch in einer Regelschule unterrichtet. Die meisten Schulen sind auf die besonderen Anforderungen dieser Schüler weder in organisatorischer, konzeptioneller noch personeller Hinsicht eingestellt.

Nicht jede Einrichtung wird immer und jederzeit alle Bedingungen für die individuellen Erfordernisse unterschiedlicher Behinderungen vorhalten können. Doch mit Blick auf die zu erwartende steigende Nachfrage von betroffenen Familien auf eine inklusive Erziehung und Bildung müssen sich Kindertagesstätten und Schulen diesem Anspruch öffnen.

Den Ländern und den Kommunen kommt hier eine besondere Rolle zu. Sie müssen die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Leider zeichnet sich ab, dass der Umbau des Regelsystems zugunsten eines durchgängig inklusiven Systems nicht zeitnah umgesetzt wird. Die Bundesländer ermöglichen eine integrative Beschulung nur, wenn die personellen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind bzw. eingerichtet werden können. Gleichzeitig sehen die Länder in aller Regel keinen Bedarf, die Voraussetzungen in den Regelschulen grundlegend zu ändern. Diese unbefriedigende Situation kann nur durch einen Rechtsanspruch auf inklusive Schulbildung in den Schulgesetzen der Länder verändert werden.

Der Deutsche Caritasverband setzt sich dafür ein, dass die Voraussetzungen für eine inklusive Betreuung und Bildung aller Kinder unter und über drei Jahren geschaffen werden. Ebenso muss es einen Rechtsanspruch auf eine wohnortnahe inklusive Schulbildung für Kinder und Jugendliche geben. Hier gibt es bereits ausführliche Vorschläge, wie dieser Anspruch geregelt werden kann, ohne dass Schul- und Kostenträger überfordert werden.

Der Deutsche Caritasverband will durch seine Lobbyarbeit dazu beitragen, dass die Bundesländer im Interesse einer inklusiven Bildungslandschaft die Rahmenbedingungen anpassen und verändern. Gleichzeitig werden wir in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Regelschulen aktiv an Veränderungen hin zu inklusiven Schulen mitwirken. Unser Anspruch ist es, dass die Förderschulen der Caritasträger bei der Umgestaltung der Schulen vorangehen.

2. Selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben: Arbeit
Für viele Menschen mit einer Behinderung ist die Arbeit in einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) von großer Bedeutung. Auch bei eingeschränkten Möglichkeiten können sie hier am Arbeitsleben teilhaben. 2008 ist die Bundesregierung in einer Studie der Frage nachgegangen, warum für viele Menschen mit Behinderung Werkstätten die Regeleinrichtung sind und bleiben. Zentrale Antworten waren: Die intellektuellen Anforderungen auf den noch vorhandenen Einfach-Arbeitsplätzen sind stark gestiegen. Arbeitgeber haben Vorbehalte hinsichtlich der Leistungen und des Kündigungsschutzes; die potenziellen Kollegen haben Berührungsängste. Hinzu kommen erschwerte Bedingungen in strukturschwachen Regionen mit hoher Arbeitslosenquote.

So entscheiden nicht nur die individuellen Bedingungen des Einzelnen darüber, ob er einen Arbeitsplatz außerhalb einer Werkstätte findet. Wichtig ist auch, wie es gelingt, eine behinderungsbedingte geringere Leistungsfähigkeit auszugleichen und welche Unterstützung angeboten wird. Zentral dabei sind sowohl eine hohe Bereitschaft der Arbeitgeber als auch der potenziellen Kollegen. Dass es hier noch viele Barrieren zu überwinden gilt, zeigen die Schwierigkeiten, die ein Fotograf erlebt hat, der im Auftrag des DCV Menschen mit Behinderung in verschiedenen Arbeitsumgebungen fotografieren wollte.

Um individuelle Möglichkeiten und eine passgenaue Unterstützung besser aufeinander abzustimmen, muss auch das derzeitige Verfahren der zuständigen Fachausschüsse verbessert werden. Der dabei für den individuellen Bedarf festgestellte Betrag muss an die Person gebunden sein und nicht an eine Institution. Dies kann helfen, flexible Beschäftigungsmöglichkeiten auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.

3. Inklusive Sozialräume: Wohnen
Die Träger der Behindertenhilfe haben in den vergangenen Jahren zunehmend kleine Wohnangebote in Gemeinden und Städten geschaffen. Dennoch leben noch immer fast zwei Drittel aller Erwachsenen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe erhalten, in einer stationären Wohneinrichtung. Sie wohnen oft weit entfernt von ihrem Herkunftsort, weil die notwendigen Hilfen nicht in der Nähe der Heimatgemeinde angeboten werden.

Weder die kommunale Infrastruktur noch die einzelnen Bürger sind in den Gemeinden ausreichend auf die spezifische Lebenssituation von Menschen mit Behinderung vorbereitet. Dies zeigt sich auch an den Barrieren im täglichen Leben wie beispielsweise bauliche und technische Hindernisse in Gebäuden (Treppen und Toiletten), im Straßenverkehr (Bordsteine, Ampelanlagen) oder bei Verkehrsmitteln (Busse, Flugzeuge).

Der Deutsche Caritasverband setzt sich dafür ein, dass alle Lebensbereiche barrierefrei gestaltet werden. Es ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsfürsorge, für eine barrierefreie Infrastruktur zu sorgen. Gebäude, Straßen, Beförderungsmittel, Kommunikations- und Bildungsangebote, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten müssen für Menschen mit Behinderung frei zugänglich gestaltet werden. Dieser Abbau von Barrieren kommt allen Menschen zu Gute.

Unter Beteiligung aller Bürger muss auch die sozialraumorientierte Stadtentwicklung mit barrierefreien Wohnungen weiter entwickelt werden. Das bedeutet, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der Entwicklung von Wohnkonzepten zu unterstützen, welche die selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Der DCV setzt sich deswegen ganz entschieden für das Wunsch- und Wahlrecht ein.

Damit Inklusion gelingt, muss dies die gesamte Zivilgesellschaft als Herausforderung und Aufgabe anerkennen. Die Frage der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung darf nicht allein auf die Selbsthilfe- und Wohlfahrtsverbände bzw. die Betroffenen und ihre Familien abgewälzt werden. Wir alle stehen in der Verantwortung, durch solidarisches Verhalten das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu gestalten.

Der Deutsche Caritasverband sieht dabei sowohl die eigene Kirche als auch die Politik in einer besonderen Verantwortung. Gerade hier müssen Anstöße und Ideen für gelingende Teilhabe entwickelt werden. Wir müssen uns aber auch selbstkritisch fragen, wo in unseren Einrichtungen und Diensten Teilhabe bereits ermöglicht wird und wo noch Entwicklungsbedarf besteht. (...)

Ich freue mich, dass die Düsseldorfer Agentur bbdo erneut die Entwicklung der Kampagne unentgeltlich übernommen hat. Dafür danke ich herzlich. Ein weiterer Dank geht an die Glücksspirale, welche die Produktion der Materialien auch in diesem Jahr finanziell unterstützt hat.

zum Anfang zum Anfang
Das Internetportal der Katholischen Kirche in Deutschland
© Katholisch.de
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Katholisch.de-Redaktion