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Kirchenpolitische Themen Bild: ©  Seite drucken

Bildung

Tafel Schwamm und Kreide
© Takus/Fotolia.com

Persönliche Entwicklung zwischen Freiheit und Verantwortung

Die katholische Kirche nimmt ihre gesellschaftliche Mitverantwortung im Bildungsbereich als Trägerin von Kindergärten, Schulen und Internaten, Hochschulen und Bildungseinrichtungen wahr. Ihr Anliegen ist die jeweils altersgerechte Hilfe zur persönlichen Entwicklung zwischen Freiheit und Verantwortung.

Der schulische Religionsunterricht ist als einziges Fach im Grundgesetz verankert. Als integrierter Teil des Unterrichts unterliegt der Religionsunterricht der staatlichen Aufsicht. Die inhaltliche Ausgestaltung ist hingegen Angelegenheit der Religionsgemeinschaften. Für die Kirche ist die Rückbindung an Glauben und Leben der kirchlichen Gemeinschaft unabdingbar für den Religionsunterricht, den sie von einer bloßen Religionskunde oder einem religionsvergleichenden Fach unterscheidet.

Die Kirche hält an der im Grundgesetz vorgesehenen Konfessionalität des Religionsunterrichtes fest. Das bedeutet aber auch, dass er zugleich in seinen Inhalten ökumenisch ausgerichtet ist und für Kooperationen über konfessionelle Grenzen hinweg offen bleibt. zum Anfang zum Anfang
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