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Fernsehen & Radio  Seite drucken

Alles, was Recht ist ...Kirchenprogramme im TV

Fernseher
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Alle großen deutschen Fernsehsender strahlen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen Kirchenprogramme aus. ARD und ZDF, aber auch RTL und SAT.1 müssen den Kirchen Sendezeiten für Verkündigungs- programme einräumen. Hintergrund sind medienrechtliche Bestimmungen wie zum Beispiel der Medienstaatsvertrag oder Vorschriften der Landesmedienanstalten mit denen das Vorkommen der in den Gesetzen so genannten „gesellschaftlich relevanten Gruppen“ in den Fernsehprogrammen garantiert werden soll.

Über die Inhalte ihrer Verkündigungssendungen bestimmen die Kirchen selbst. Dazu beruft die Deutsche Bischofskonferenz Beauftragte für die Sender, die bundesweit Programme ausstrahlen. Die einzelnen Bischöfe ernennen daneben Rundfunkbeauftragte für die Landesanstalten der ARD. Die bekanntesten Verkündigungssendungen sind das Wort zum Sonntag (ARD), TV-Gottesdienste (ZDF), Bibelclip (RTL) und So gesehen (SAT.1).

Neben den Verkündigungsprogrammen realisieren die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihren eigenen Kirchenredaktionen Informationssendungen, die sie in der Regel allein verantworten. Die großen, privaten Sender dagegen kooperieren auch im Informationssegment mit den Kirchenbeauftragten.

Eine Gesamtübersicht aller deutschen Kirchenprogrammen im Fernsehen ist auf den Internetseiten www.kirche.tv zu finden.

 

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