Motu Proprio zur tridentinischen Messe
Benedikt XVI. lässt die alte Messe als außerordentlichen Ritus wieder zu
Vatikanstadt - In der katholischen Kirche dürfen Gottesdienste künftig wieder öfter in der Kirchensprache Latein nach dem vorkonziliaren Ritus von 1962 gefeiert werden. Papst Benedikt XVI. erlaubte am Samstag den alten, von Johannes XXIII. erlassenen Ritus als "außerordentliche Form der Liturgie der Kirche". Zugleich bestätigte er in einem Apostolischen Schreiben den mit der Liturgiereform von 1970 erlassenen Ritus als die ordentliche Form der Messfeier.Die vorkonziliare Feier, die bislang nur mit einer Sondergenehmigung möglich war, soll den Gläubigen künftig auf besonderen Wunsch offen sein. Eigentlich handele es sich um zwei Anwendungsformen des einen römischen Ritus, unterstrich Benedikt XVI. in dem Motu Proprio, das nach den lateinischen Anfangsworten den Titel "Summorum pontificum" trägt. Es soll zum 14. September 2007 in Kraft treten.
Mit der breiten Wiederzulassung der alten Messform solle nicht die Bedeutung des Konzils und der Liturgiereform angetastet oder in Frage gestellt werden. "Diese Befürchtung ist unbegründet", betonte der Papst in einem Begleitbrief an die rund 4.000 Bischöfe der Weltkirche. Das Messbuch von 1970 bleibe "die normale Form" der Eucharistiefeier der römischen Kirche. Es gehe darum, Versöhnung und Einheit in der Kirche zu bewahren, so Benedikt XVI.
Mit der neuen Regelung haben Gemeindepfarrer künftig Bitten nach der alten Messe "bereitwillig aufzunehmen" und auf das Wohl traditionsverbundener Katholiken zu achten. Voraussetzung ist, dass in der Pfarrei eine entsprechende Gruppe "dauerhaft existiert". Ausgenommen sind grundsätzlich die Kar- und Ostertage von Gründonnerstag bis Ostersonntag.
Auch an Sonntagen möglich
Messen in der alten Form sind nach dem Motu Proprio an Werktagen möglich, an Sonntagen und Festen kann neben der Eucharistiefeier nach der erneuerten Liturgie von 1970 auch eine Messe in der alten Form angeboten werden. Jedoch müsse der Pfarrer darauf achten, dass "das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei". Auf jeden Fall müsse Zwietracht vermieden und die Einheit der ganzen Kirche gefördert werden. Wo Gläubige mit ihrem Wunsch auf Ablehnung stoßen, dürfen sie Unterstützung von ihrem Bischof verlangen. Bei anhaltenden Schwierigkeiten solle die 1988 errichtete vatikanische Kommission Ecclesia Dei, bisher eine Art Wiedereingliederungsstelle für ehemalige Anhänger des exkommunizierten Erzbischofs Marcel Lefebvre, für eine Lösung sorgen.
Bei Messen zu besonderen Anlässen wie Trauungen oder Beerdigungen muss der Pfarrer nach "Summorum pontificium" auf Wunsch einen Gottesdienst in der alten Form gestatten. Pfarrer dürfen demnach auch die Spendung der Taufe, des Ehesakraments, der Buße und der Krankensalbung nach dem vorkonziliaren Ritual erlauben. Wenn ein Priester privat eine "Messe ohne Volk" feiert, kann er frei zwischen der alten und der erneuerten Liturgie wählen.
Die Ortsbischöfe haben das Recht, eine Personalpfarrei für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten und dafür einen Geistlichen zu ernennen. Der Erlass schreibt weiter vor, dass Priester, die nach der alten Form zelebrieren, geeignet und vorbereitet sein müssen. Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung sollen die Bischöfe dem Papst Bericht erstatten. In der Liturgiegeschichte, so der Papst, dürfe es keinen Bruch sondern nur Wachstum und Fortschritt geben. "Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß! Es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein."
Die tridentinische Messe in der Form von 1962 ist eine überarbeitete Fassung der von Papst Paul V. 1570 im Zuge des Konzils von Trient eingeführten Messbuchs. Gegenüber der stärker "dialogisch" angelegten Messe in der erneuerten Form von 1970 ist es für die alte Liturgie charakteristisch, dass den Gläubigen eine mehr oder weniger passive Rolle vorbehalten bleibt. Zahlreiche Priestergebete werden leise und für die Gläubigen nicht hörbar gesprochen.
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