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Einen alten Baum verpflanzt man nicht

Alter Baum am Meer
© katholisch.de

Professionelle Dienste machen das Wohnen zu Hause möglich

Bis zum Schluss in der vertrauten Wohnung bleiben, nicht umziehen und sich an neue Nachbarn gewöhnen müssen. Das wünschen sich die meisten alten Menschen. Eine Vielzahl professioneller und ehrenamtlicher Dienste können genau das ermöglichen.

Ambulanter Pflegedienst

Ambulante Dienste werden von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen oder privaten Anbietern betrieben. Zu ihrer Angebotspalette gehören neben der Pflege auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuung. Ist ein alter Menschen als pflegebedürftig anerkannt, übernimmt die Pflegekasse zum Teil die Kosten. Dort, wo die Pflegeversicherung nicht greift, können Leistungen des ambulanten Dienstes auch von Sozialamt und Krankenkasse übernommen werden. Alle Beträge, die nicht über diese Kostenträger abgedeckt werden, müssen privat bezahlt werden.

Zur grundlegenden Pflege gehört die Hilfe beim Ankleiden, bei der Körperpflege oder bei der Ernährung. Dafür zahlt Pflegekasse bis zu 384 Euro im Monat (Pflegestufe 1), bis 921 Euro (Pflegestufe 2) sowie bis zu 1.432 Euro (Pflegestufe 3). Bei Härtefällen liegt die Höchstgrenze bei 1.918 Euro. Pflegebedürftige, die an Demenz erkrankt sind und sich alleine nicht mehr zurecht finden, haben einen zusätzlichen Anspruch von bis zu 460 Euro Pflegegeld im Jahr für zusätzliche Betreuungsleistungen. Übernehmen Angehörige die Pflege zahlt die Kasse das Geld zum Teil auch in bar aus.

Finanzierung

Greift die Pflegeversicherung bei Umbaumaßnahmen nicht, zahlen eventuell die Krankenkasse oder das Sozialamt.
Ersatzpflege

Die Ersatz- oder Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige  in den Urlaub fahren oder krank werden. Die Pflegekasse zahlt für den Zeitraum (maximal 28 Tage im Jahr) Ersatzpfleger, die den alten Menschen zu Hause pflegen. Dabei kann eine Fachkraft oder eine Person aus dem privaten Umfeld die Aufgabe übernehmen. Auch Angehörige, die sich die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst teilen, haben Anspruch auf eine Ersatzpflegekraft. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 1.432 Euro im Jahr.

Wohnungsanpassung/Wohnberatungsstellen

Viele Wohnungen sind nicht seniorengerecht ausgestattet: Türschwellen werden zu Stolperfallen und Treppenaufgänge unüberwindlich. Zimmer sind zu verwinkelt, um etwa mit einem Gehwagen zu manövrieren und Bäder nicht behindertengerecht.
Wenn es um die Frage geht, wie man Wohnungen barrierefrei gestaltet, sind Wohnberatungen die erste Ablaufstelle. Sie sitzen bei kommunalen Behörden, bei Wohlfahrtsverbänden, Wohnungsbauunternehmen oder gemeinnützigen Vereinen und bieten ihre Unterstützung meist kostenlos an. Nur selten sind große Veränderungen nötig, meist reichen Haltegriffe und Handläufe oder ein Treppenlift.

Die Wohnberatungsstelle organisiert auch den Umbau - von der Handwerkersuche bis zur Finanzierung. Die Pflegeversicherung zahlt für notwendige Umgestaltungen Zuschüsse bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme, wenn die betreffende Person bereits als pflegebedürftig eingestuft ist.

Ältere Frau mit junger Betreuerin
Gegen das Alleinsein

Viele ältere Menschen brauchen keine medizinische Pflege zu Hause, sondern sind auf Hilfen im Alltag angewiesen, etwa beim Arztbesuch, bei der Hausarbeit, bei Behördengängen und so weiter. Dafür haben sich mittlerweile eine Vielzahl professioneller oder auch ehrenamtlicher Dienste etabliert.

Beim Projekt „Haushaltsengel“ zum Beispiel sind Langzeitarbeitslose im Einsatz. Sie begleiten alte Menschen im Alltag, reden und spielen mit ihnen und sind als Ansprechpartner für sie da. 

Bei der Initiative „Wohnen für Hilfe“ erhalten ältere Menschen Unterstützung im Alltag und im Gegenzug bieten sie ihrem Betreuer kostenlos Unterkunft. Mitglieder von Tauschringen bieten ihre Hilfe im Tausch gegen die Dienste anderer an. So geht etwa eine junge Mutter für eine ältere Dame einkaufen und erhält dafür einen Abend Babysitting.

Helferbörsen bieten Hilfen rund um Familie und Haus. Bei der Aktion „Zeit spenden“ verschenken Menschen einen Teil ihrer Zeit an andere.

Informationen gibt es auf Sozialämtern, die zum Teil über eine Abteilung „Altenhilfe“, zumeist aber über einen Seniorenbeauftragen verfügen. Auch Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder Kirchengemeinden bieten Beratung an. In einigen Städten existieren Seniorenbüros oder Seniorenvertretungen. (jm)

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