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Möglichkeiten der Betreuung zu Hause

Vermittlung von Betreuern für Pflegebedürftige durch die Arbeitsagentur
© KNA/katholisch.de

Wer betreut Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden?

Vermittlung einer Haushälterin über das Arbeitsamt

Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) vermittelt osteuropäische Haushaltshilfen an Pflegebedürftige in Deutschland. Die Beschäftigung ist auf hauswirtschaftliche Aufgaben beschränkt. Die Hilfskräfte kommen aus Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, Ungarn, der Tschechischen Republik, Bulgarien oder Rumänien und dürfen drei Jahre in Deutschland arbeiten. Arbeits- und Lohnbedingungen müssen dem einschlägigen Tarifvertrag entsprechen oder ortsüblich sein. Die Frauen unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung und erhalten freie Kost und Logis.

Vorteil: Es fählt keine Vermittlungsgebühr an und die Familie des zu Pflegenden ist offiziell Arbeitgeber und demnach weisungsbefugt.
Nachteil: Die Arbeitszeit ist bei diesem Modell auf 38,5 Wochenstunden beschränkt und die Haushaltshilfe darf keine Pflegetätigkeiten ausüben.

Agenturen vermitteln osteuropäische Betreuerinnen

Betriebe aus osteuropäischen EU-Ländern dürfen nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Die Familie des zu Pflegenden schließt zwei Verträge ab: einen mit der Vermittlung in Deutschland und einen mit der Firma in Osteuropa. Letztere entsendet die Pflegekraft nach Deutschland, bleibt aber Arbeitgeber. In ihrem Heimatland sind die Frauen auch versichert und zahlen Abgaben. Ein von der ausländischen Behörde ausgestellter, beglaubigter E 101-Schein bestätigt das.

Vorteil: Diese Art der Beschäftigung ist legal und bezahlbar. Neben der Vermittlungsgebühr fallen monatlich etwa 1.200 bis 1.800 Euro monatlich an.
Nachteil: Die Pflegekräfte dürfen maximal zwölf Monate in Deutschland arbeiten. Die Familie in Deutschland ist nicht der Arbeitgeber und damit auch nicht weisungsbefugt.

Selbstständige Tätigkeit von Betreuungs- und Haushaltskräften

Laut EU-Dienstleistungsfreiheit können auch selbständige Osteuropäer ihre Dienstleistung befristet in Deutschland anbieten – und zwar ohne Arbeitserlaubnis. Kranken und Rentenversichert sind diese Einmann- bzw. Einfra-Unternehmen in ihrem Heimtland. Zwischen der Deutschen Familie und der Hilfskraft aus dem Ausland besteht ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag. Die Familie ist nicht Arbeitgeber sondern Auftraggeber. Die Betreuerin braucht eine Gewerbenummer.

Vorteil: Keine Vermittlung über Agentur oder Arbeitsamt notwendig.
Nachteil: Die Hilfskraft muss nachweisen, dass sie auch für andere Auftraggeber tätig ist, sonst kann das Arbeitsverhältnis als Scheinselbständigkeit bewertet werden. Die Betreuerin oder Haushaltshilfe darf nicht im Haushalt des zu Pflegenden leben.

Alternativen aus Deutschland

Einige Bundesländer und Landkreise suchen derzeit nach kostengünstigen Betreuungslösungen. Oftmals geht es vor allem darum, die Versorgungslücke zwischen den Besuchen des Pflegedienstes zu überbrücken. Im Projekt "Haushaltsengel" des Main-Kinzig-Kreises werden Langzeitarbeitslose als Betreuer für Pflegebedürftige geschult. Sie sind anschließend bei Sozialstationen angestellt und arbeiten mit den Pflegediensten zusammen. Ein "Haushaltsengel"  verdient zwölf Euro pro Stunde und kann in Absprache mit der Familie etwa 30 Stunden pro Woche flexibel arbeiten. Ähnliche Projekte sind auch in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz geplant.

Adressen und Ablaufstellen

Vielen fehlt der Überblick über die verschiedenen Hilfsangebote, wie etwa Hausnotdienste, barrierefreie Wohnungsgestaltung, ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe oder alternative Wohnformen. Umfassende Informationen über Pflegemöglichkeiten, Anlaufstellen, Kosten und Finanzierung gibt es auf den Seiten des Bundesseniorenministeriums. Auch Pflegekassen bieten zum Thema häusliche Pflege Broschüren an. In vielen Städten gibt es zudem Seniorentelefone oder spezielle Beratungsstellen. Daneben beraten Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen oder Kirchengemeinden in vielen Fragen.

Janina Mogendorf (KNA)

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