Mehr Selbstbestimmung

Die Caritas baut Brücken zwischen zwei Welten
Menschen mit Behinderung erhalten heute in unserer Gesellschaft eine ihnen angemessene Bildung, werden begleitet, therapiert und bekommen Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Das war jedoch nicht immer so, und auch in den vergangenen Jahren waren Art, Umfang und Qualität der Hilfen und Leistungen noch einem ständigem Wandel unterworfen.„Durch frühzeitige Gewöhnung kann man bei den meisten [Behinderten] erreichen, dass sie sich beim Anziehen, Essen usw. selbst helfen und beim Gottesdienst sich ruhig verhalten“, heißt es in einem Buch aus dem Jahr 1914. Noch 1958 wurde folgender Text in den USA veröffentlicht: „Es gibt wahrscheinlich in unserem Land kein anderes Gebrechen, das soviel wirtschaftliche Nutzlosigkeit und soviel menschliches Elend mit sich bringt wie der Schwachsinn“. Dagegen kann man nur ein Jahr später im dänischen Fürsorgegesetz lesen: „Normalisierung bedeutet, den geistig Behinderten ein so normales Leben wie möglich zu gestatten“.
Mehr Selbstbewusstsein
In Deutschland hat endlich das Bundessozialhilfegesetz die Grundlage für eine umfassende Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeleitet. Es besagt: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“. „Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern“.
Heute können wir die Situation folgendermaßen beschreiben: Ein Teil der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen sind seit einigen Jahren selbstbewusster geworden, haben eigene Vorstellungen von der Art und dem Umfang der benötigten Hilfen, stellen Forderungen und wählen unter den Angeboten aus, wenn sie die Möglichkeit haben.
Fürsorgeprinzip durchbrechen
Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und mit Neuerungen im Sozialgesetzbuch hat die Bundesregierung den Weg zu mehr Selbstbestimmung auch politisch geebnet. An vielen Stellen will man das Fürsorgeprinzip durchbrechen, so das betroffenen Menschen mit Behinderung selbst ihre eigenständige Lebensart wählen können.
Doch im Gegensatz zu dieser großzügigen Entwicklung für die Selbstbestimmung behinderter Menschen stehen die Wertvorstellungen in der Gesellschaft. Einerseits wird das Selbstbewusstsein der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen durch die Politik unterstützt. Andererseits scheuen sich die (Kommunal-)Politiker und die Vertreter der Sozialhilfeträger nicht mehr, die Leistungen für Menschen mit Behinderung als eine der Ursachen für die Finanzkrise der Kommunen zu benennen.
Ebenso widersprüchlich ist die Tatsache, dass behinderte Menschen nach der Geburt in Deutschland akzeptiert sind wie noch nie, dass gleichzeitig Präventions- und Verhinderungsvorstellungen vor der Geburt durch die Heilsversprechen der Biomedizin genährt werden. Der Durchschnittsbürger erschrickt, wenn er die Prognosen über die Anzahl der Menschen mit Behinderung und über die Kosten der Eingliederungshilfe hört.
Seine uneingeschränkte Akzeptanz schlägt leicht in die Frage um, ob „das“ nicht verhindert werden könnte. Die Menschen unterscheiden in ihrer Einstellung und Haltung auch zwischen verschiedenen Behinderungsarten: Menschen mit Körperbehinderung sind weniger ausgegrenzt als andere und am wenigsten können psychisch behinderte Menschen am Leben der Gemeinschaft teilhaben.
Arbeitsplatzverlust bei Erkrankungen
Unsere Arbeitswelt ist zum Teil so beschaffen, dass man körperliche Funktionsstörungen und Einschränkungen technisch ausgleichen kann. Geistige oder psychische Unzulänglichkeiten führen nicht selten zum Verlust des Arbeitsplatzes. Die Auswirkungen vieler psychischen Erkrankungen und Behinderungen passen nicht mehr zu den heutigen Anforderungen an die meisten Arbeitnehmer. So gibt es kaum mehr eine berufliche Tätigkeit, die nicht mit Zeitdruck, Konkurrenz und ständiger Erfolgskontrolle verbunden ist. Chancengleichheit für psychisch erkrankte Menschen ist da schon lange nicht mehr möglich.
Für viele der nach dem Gesetz als schwerbehindert geltenden Menschen (rund acht Prozent der Bevölkerung in Deutschland) hat der Staat Ausgleichsmöglichkeiten geschaffen. Daher kann sich ein großer Teil der schwerbehinderten Menschen sogar dem harten Wettbewerb am Arbeitsmarkt mehr oder weniger erfolgreich stellen. Für diejenigen, die diesem Wettbewerb für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer nicht gewachsen sind hat man die Werkstatt für behinderte Menschen erfunden.
200.000 Menschen arbeiten in speziellen Werkstätten
Diese Einrichtung bietet aber keine wirklich wettbewerbsfähigen Arbeitsplätze. So fühlen sich die dort beschäftigten Menschen häufig fehl am Platz, unnütz, abgeschoben. Dennoch ist die Werkstatt für behinderte Menschen die einzige sinnvolle Möglichkeit für rund 200.000 Menschen mit besonders schweren Behinderungen, am Arbeitsleben teilzuhaben. Denn die Werkstatt ist im Gegensatz zu allen anderen Arbeitsplätzen, der Ort, an dem die Arbeit an den Menschen angepasst wird und nicht umgekehrt.
Der Deutsche Caritasverband arbeitet an der Verbesserung der Rahmenbedingungen, damit Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Teilhabe am Arbeitsleben möglich wird. Die Caritas tritt mit ihrer Arbeit der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung entgegen. Ihre Hilfen für Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen, mit chronischen psychischen Erkrankungen oder Sinnesbehinderungen versteht sich vorrangig nicht nur als detaillierte fachliche Hilfe. Es geht dabei auch um Hilfen zur gegenseitigen Akzeptanz von Menschen mit und ohne Behinderung: Die Caritas baut Brücken von einer Welt zur anderen.
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