Gemeinsame Interessenvertretung

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Zusammenschluss vieler Menschen mit einem Ziel
„Katholische Verbände warnen vor Spaltung der Gesellschaft“ oder „Katholische Verbände fordern Schutz von Sonn- und Feiertagen“ – nur zwei von vielen Schlagzeilen, mit denen kirchliche Verbände regelmäßig in der Öffentlichkeit erscheinen. Und derer sind in der katholischen Kirche zahlreich vertreten. Doch was ist ein Verband und welche Funktionen und Aufgaben hat er?Ein Zusammenschluss vieler Menschen mit einem Ziel
Ein Verband ist eine Gruppe von Einzelpersonen, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen hat und meist über eine feste interne Organisationsstruktur verfügt, zum Beispiel im Rahmen eines Vereins. Er bündelt die Interessen der einzelnen Mitglieder, um gemeinsame Ziele und Wertvorstellungen zu erreichen, die gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen vertreten und durchgesetzt werden sollen. Hierfür bedient sich der Verband der Veröffentlichung und direkter Vertretung seiner Interessen. Vertreter des Verbandes tragen Hintergrundinformationen aus dem Sachgebiet an Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft heran. Außerdem versucht er, Einfluss auf politische Prozesse, wie zum Beispiel die Gesetzgebung, zu nehmen.
Die Bedeutung in der Gesellschaft
Kirchlich organisierte Verbände treten in allen Gesellschaftsbereichen auf und bilden damit nahezu alle sozialen Gruppen ab. Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung zum Beispiel ist eine wirtschaftliche ausgerichtete Vertretung, die Katholische Arbeitnehmerbewegung vertritt die Interessen von Arbeitnehmern. Der Familienbund der Katholiken setzt sich dahingegen für Familieninteressen ein und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands vertritt die Interessen der Frauen. Aber auch in anderen Bereichen wie Wissenschaft, Bildung, Kultur und Sport sind kirchliche Verbände aktiv.
Verbände entstehen oft aus einer Monopolstellung heraus, da sie in ihrem Bereich die alleinige Vertretung darstellen. Ihnen kommt daher eine gehobene gesellschaftliche Bedeutung zu. Durch ihre Aktivitäten und Repräsentation vieler Menschen mit gemeinsamen Interessen und Zielen üben sie Einfluss auf Politik wie auch auf die öffentliche Meinung aus.
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, Interessenverbände zu gründen. Sie unterstehen dem Vereinigungs- und Koalitionsrecht und sind durch das Grundgesetz geschützt.
Der Dachverband
In der Form einer Dachorganisation werden mehrere thematisch oder regional zusammengehörige Vereine oder Verbände gebündelt. Der Dachverband soll dabei die allgemeinen Ziele der zusammengefassten Verbände einheitlich in der Öffentlichkeit vertreten. Nach innen werden die spezifischen Interessen der Mitgliedsverbände in Einklang gebracht, um ein geschlossenes Bild in der Öffentlichkeit zu erzielen.
Das Kolpingwerk als Gemeinde- und Bundesverband
Ein Beispiel für einen Verband, der von der Gemeinde- bis auf die Bundesebene aktiv ist, stellt das Kolpingwerk dar. Seine familienhafte und lebensbegleitende Bildungs- und Aktionsgemeinschaft gründet auf der Kolpingsfamilie als organisatorische Einheit in der Gemeinde. Sie ist eine Gemeinschaft, die die Erneuerung der Gesellschaft aus der Gemeinde heraus mitgestalten möchte und dazu alle Interessierten zum aktiven Mitmachen auffordert. Mehrere Kolpingsfamilien können sich zu einem Bezirksverband zusammenschließen, um so Veranstaltungen und Aktionen durchzuführen, die für eine einzelne Kolpingsfamilie nicht in Frage kommen. Alle Kolpingsfamilien eines Bistums bilden gemeinsam einen Diözesanverband. In Deutschland gibt es 27 Diözesanverbände, die das Kolpingwerk Deutschland mit etwa 270.000 Mitgliedern in mehr als 2.700 Kolpingsfamilien bilden. Die einzelnen Nationalverbände sind im Internationalen Kolpingwerk zusammengefasst, welches in fast 60 Ländern vertreten ist.
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