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Vorsorge für schlechte Zeiten

Wachkoma-Patient mit seiner Tochter
© KNA
Im Wachkoma: Eine Tochter nimmt ihren Vater zärtlich in den Arm.

Patientenverfügungen bieten im Ernstfall Entscheidungshilfe

Wochen oder gar Jahre lang willenlos im Koma zu liegen, mit Schläuchen verkabelt und künstlich ernährt zu werden, das möchte niemand. Bei Patienten, die sich noch äußern können, ist klar: Jeder ärztliche Eingriff bedarf der Zustimmung des Betroffenen. Bei Patienten, die ihren Willen nicht mehr bekunden können, müssen Angehörige und möglicherweise die Gerichte bemüht werden.

Ärzte, Kirchen, Juristen und die Verbraucherberatungen empfehlen deshalb, für solche Fälle Patientenverfügungen abzufassen. Mit allerdings noch geringem Erfolg. "Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen", heißt es in einem vom bayerischen Justizministerium herausgegebenen Ratgeber. Schätzungen über die Zahl der Bundesbürger mit einer Patientenverfügung schwanken zwischen sechs und zehn Millionen.

Heilloser Formular-Dschungel

Schuld an fehlender Akzeptanz von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen dürfte aber auch das heillose Durcheinander von mehr als 150 unterschiedlichen Formularen und die langjährige Rechtsunsicherheit sein, der der Bundestag 2009 ein Ende machte. Fest steht allerdings, dass Patientenverfügungen, die Auswahl eines Patientenbevollmächtigten, das Verfassen einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung die größte Garantie dafür bieten, dass der Wille des Schwerstkranken am besten erfüllt wird. Außerdem können solche Verfügungen Angehörigen belastende Entscheidungen abnehmen.

Nach Einschätzung der Experten sollte eine Patientenverfügung aus Beweisgründen immer schriftlich hinterlegt werden. Dabei sollte sie immer so individuell wie möglich abgefasst werden und die medizinische Situation, in der man nicht weiter behandelt werden will, so genau wie möglich beschrieben sein. Ratgeber empfehlen außerdem, die persönliche Motivation darzustellen. Von den Kirchen oder dem bayerischen Justizministerium vorgelegte Formulare für Patientenverfügungen fragen deshalb auch nach der religiösen Lebenseinstellung, den Werten und der Haltung zum Tod.

Patientenverfügung alle zwei Jahre neu

Verbraucherschützer raten, die eigene Patientenverfügung etwa alle zwei Jahre zu erneuern, mit einem Datum zu versehen und persönlich zu unterschreiben, damit sie wirklich den aktuellen Wünschen entspricht. Zur Sicherheit sollten auch noch zwei Zeugen mit unterzeichnen und Behandlungswünsche bei schwerwiegender Krankheit mit dem Hausarzt abgesprochen werden.

Experten empfehlen außerdem, auch Vorsorgevollmachten zu erteilen und damit Personen des Vertrauens zu Patientenanwälten zu bestimmen, die im Fall der Bewusstlosigkeit oder Geschäftsunfähigkeit als persönliche Stellvertreter handeln dürfen. Mit einem weiteren Instrument, der Betreuungsverfügung, können Bundesbürger auch eine Person benennen, die für den Fall einer gesetzlichen Betreuung persönliche Belange vertreten darf. Auf diese Weise kann jedermann Einfluss darauf nehmen, wer vom Vormundschaftsgericht als rechtlicher Betreuer bestellt wird.

Wer Sorge hat, dass die von ihm formulierten Vollmachten im Ernstfall von den Angehörigen nicht gefunden werden, kann sie bei öffentlichen Stellen hinterlegen und registrieren lassen. So hat beispielsweise die Bundesnotarkammer ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet (www.vorsorgeregister.de). Dort kann man seine Daten auch online hinterlegen. Auch die Deutsche Hospiz Stiftung bietet ihren Mitgliedern die Registrierung der Medizinischen Patientenanwaltschaft.

Von Christoph Arens (KNA)
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