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Die neue Verbindlichkeit

Seit September 2009 sind alle schriftliche Patiententestamente verbindlich

Es kann jeden treffen. Ein plötzlicher Unfall, eine schwer verlaufende Krankheit - und plötzlich liegt ein Mensch im Koma, kann nur noch über Maschinen am Leben gehalten werden, ist weder ansprechbar noch in der Lage seine Bedürfnisse und Wünsche zu formulieren. Dann sind Ärzte, Angehörige oder Betreuer gefragt und müssen zuletzt eine schwere Entscheidung treffen: Leben oder sterben lassen?

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann jeder Mensch diese Entscheidung für sich selbst treffen. Das Formular hält unter anderem fest, ob Ärzte im Fall der Fälle alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen sollen, um das Leben zu erhalten oder ob sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten sollen.

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag im Juni 2009 eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen geschaffen. Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz in Kraft und besagt, dass schriftliche Patientenverfügungen unabhängig von Art und Stadium der Krankheit rechtlich verbindlich sind. Damit setzte sich nach zähem Ringen der Gesetzentwurf des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker durch.

Keine echte Selbstbestimmung?

Der Bundestag beantwortete mit seiner Entscheidung auch die grundsätzliche Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen, das in der Verfassung festgeschrieben ist. Und an diesem Punkt setzt die Kritik der Kirche an, die grundsätzlich die Patientenverfügung befürwortet, mit dem Gesetz jedoch nicht glücklich ist.

So moniert der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, ein zu einseitig betontes Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Ein in gesunden Zeiten geäußerter Wille dürfe nicht automatisch mit dem Willen eines sterbenskranken Menschen gleichgesetzt werden.

Eine Kritik, die Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer,  teilt. Seiner Meinung nach erhält die Patientenverfügung durch das neue Gesetz einen zu endgültigen Charakter. Im Klinikalltag erlebe er als Mediziner immer wieder, wie viele Menschen nichts mehr von ihrem Sterbewunsch wissen wollten, sobald es ernst werde, sagte er dem Nachrichtenmagazin Focus.

Weder im Leben noch im Sterben sei alles planbar, schlägt Bischof Fürst in die gleiche Kerbe. Eine letzte Entscheidung müsse immer aus der individuellen Situation des Sterbenden heraus getroffen werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass ein pflegebedürftiger Mensch aus seiner vermeintlichen Abhängigkeit heraus eine Entscheidung trifft, die alles andere als selbstbestimmt ist, gibt der Leiter der Unterkommission Bioethik bei der Deutschen Bischofskonferenz zu bedenken.

Auch chronisch Kranke betroffen

Dauerhaft abhängig von der Fürsorge anderer sind vor allem Wachkoma-Patienten oder schwer demenzkranke Menschen. Erfolglos hatte sich die Kirche vor dem Bundestags-Entscheid bis zuletzt für eine so genannte Reichweitenregelung ausgesprochen. Diese sollte Patienten vom neuen Gesetz ausnehmen, die zwar nicht mehr ansprechbar sind, aber auch nicht im Sterben liegen. Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, greift jedoch nun auch bei ihnen der schriftlich verfasste Wille.

Mit einer verbindlichen Patientenverfügung ist es nun umso wichtiger geworden, über eine so genannte Vorsorgevollmacht eine oder mehrere nahestehende Personen als Bevollmächtigte für Gesundheitsfragen zu bestimmen.  Eine Vollmacht ist notwendig, weil die Angehörigen - anders als man glauben mag - nicht automatisch berechtigt sind, die Verantwortung zu übernehmen. Der Bevollmächtigte soll sich am Kankenbett dafür einsetzen, dass die Verfügung im Sinne des Patienten umgesetzt wird. Ist eine Krankheits-Situation nicht konkret genug in der Patientenverfügung erfasst, hilft er den Ärzten, den Willen des Patienten zu ermitteln. Bleiben in solch einem Fall Zweifel bestehen, muss das Vormundschaftsgericht eine Entscheidung treffen.

Neben einer Vorsorgevollmacht sollte zudem eine Betreuungsverfügung ausgefüllt werden, die einen gesetzlichen Betreuer bestimmt. Denn der Bevollmächtigte für die Patientenverfügung darf nicht automatisch über andere rechtliche, persönliche und finanzielle Belange entscheiden.

Rund um die Patientenverfügung gibt es eine Menge zu beachten, die verschiedensten Formulare auszufüllen und viel Rechtliches und Medizinisches abzuklären. Sich einen Willen zu bilden, ist alles andere als leicht, wenn es um das eigene Sterben geht. Eine Patientenverfügung ist nicht verpflichtend und doch sollte sich jeder die Zeit nehmen, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen. Nur so kann man dazu beitragen, dass auch im Sterben die eigenen Rechte gewahrt werden.

Von Janina Mogendorf
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