Was leistet der Staat?
Der Staat möchte Familien stärker fördern
Immer weniger junge Paare gehen zum Standesamt. Für 2005 verzeichnete die Statistik 388.451 Eheschließungen, ein Jahr später waren es bereits 14.770 weniger. Ein ähnlicher Rückgang ist bei den Geburten festzustellen – von 685.795 im Jahr 2005 bis auf 672.724 im Jahr 2006. Der Staat hat hier dringenden Handlungsbedarf erkannt und setzt auf bessere gesellschaftliche Rahmenbedingungen.Kinderbetreuung
Zurzeit bekommt im Bundesdurchschnitt nur etwa jedes siebte Kind unter drei Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte. Mittlerweile haben sich Bund, Länder und Kommunen aber darauf verständigt, die Betreuungsplätze für diese Altersgruppe von derzeit etwa 285.000 bis zum Jahr 2013 auf 750.000 zu erhöhen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll jedes dritte Kleinkind einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen können. Alternativ können Babys und Kleinkinder in einer anderen Familie oder auch in der Wohnung der Eltern von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden. Informationen erhalten interessierte Eltern beim Bundesverband der Tagesmütter:
Tagesmütter Bundesverband
Elterngeld
Seit dem 1. Januar 2007 haben Eltern, die ihr Kind während seines ersten Lebensjahres selber betreuen möchten, Anspruch auf Elterngeld. Die Mutter oder der Vater bekommen in dieser Zeit 65 Prozent ihres Nettogehaltes, jedoch mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Am Mutterschaftsgeld, dem vollen Nettogehalt in der zweimonatigen Mutterschutzfrist nach der Geburt, ändert sich nichts. Das Elterngeld wird
verrechnet. Zwei weitere Monate Elterngeld gibt es, wenn sich der andere Elternteil in dieser Zeit um das Kind kümmert. Auch Mütter oder Väter, die vor der Geburt kein Einkommen hatten – etwa Bezieher des Arbeitslosengeldes II – bekommen ein Mindestelterngeld von 300 Euro monatlich. Teilzeitbeschäftigte (maximal 30 Stunden pro Woche) erhalten zusätzlich zum Gehalt ein anteiliges Elterngeld. Mütter und Väter können sich die Elterngeldzeit auch teilen.
Einen Elterngeldrechner gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Elternzeit
Mütter oder Väter haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Berufstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Teilzeitarbeit ist bis zu 30 Stunden pro Woche möglich. Allerdings nahmen im Jahr 2006 nur 3,5 Prozent Väter die Elternzeit in Anspruch.
Lokale Bündnisse für Familie
Drei Jahre nach Gründung der Initiative durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben sich mittlerweile bundesweit 445 Bündnisse zusammengeschlossen. Ziel ist es, sich vor Ort durch gemeinsame Projekte für Familien stark zu machen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch in der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Verschiedene Institutionen bilden ein gut funktionierendes Netzwerk. Zu diesem gehören Kirchen, Verbände, freie Wohlfahrtsträger, Elterninitiativen und Unternehmen. Eine Übersicht über Bündnisse und deren Arbeit gibt es unter
Bündnisse für Familie
Lena Kaufmann
