Ehenichtigkeitsverfahren als Chance

Eine kirchenrechtliche Untersuchung kann eine kirchliche Ehe als ungültig erklären
"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" – Auf diesem Bibelwort Jesu gründet sich das katholische Verständnis der Unauflösbarkeit der Ehe. Nach dem katholischen Kirchenrecht kann deshalb eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe zu Lebzeiten des Partners nicht geschieden werden.Es gibt aber Fälle, in denen keine katholisch gültige Ehe zustande gekommen ist. Dies kann von einem katholischen Diözesan-Ehegericht untersucht werden. Das zuständige Offizialat prüft zunächst in einem Gespräch, ob die generellen Vorraussetzungen für ein Ehenichtigkeitsverfahren vorhanden sind. So muss die Versöhnung des Paares unmöglich erscheinen und entsprechende mögliche Beweise vorgelegt werden.
Kriterien für die Ehenichtigkeitserklärung
- die Ehe wurde in ungültiger Form geschlossen
- bei einem der Partner liegt ein Ehehindernis vor
- ein Partner ist aus psychischen Gründen nicht in der Lage eine Ehe zu zu schließen oder führen
- mangelnder Ehewillen, zum Beispiel durch das Ausschließen der Unauflöslichkeit der Ehe oder der ehelichen Treue
- ein Partner hat Kinder bewußt ausgeschlossen
- ein Partner wurde bewußt getäuscht
Verfahren und Kosten
Der nicht klagende Ehepartner wird über das Verfahren informiert, hat die gleichen Rechte wie die klagende Partei, aber ist zu einer Teilnahme nicht gezwungen. Eine öffentliche, mündliche Verhandlung gibt es nicht, sondern Einzelanhörungen. Wie in einem zivilen Verfahren gibt es die Möglichkeit, bei dem jeweils höheren Kirchengericht in Berufung zu gehen. Die Kosten eines regulären Eheverfahren betragen mindestens 300 Euro. Darin eingeschlossen sind die Gebühr für die zweite Instanz (100 Euro), weil für den ordentlichen gerichtlichen Eheprozess immer zwei Instanzen notwendig sind. Die Kosten trägt in der Regel der/ die Kläger/-in, wobei ein zusätzliches Anwaltshonorar und Kosten für Gutachten und Übersetzungen entstehen können. Kein Verfahren muss allerdings an den Kosten scheitern. Die Dauer des Verfahrens beträgt ein bis zwei Jahre.
Das Verfahren, wenn es nur eine staatliche Trauung gab
Soweit ein Katholik nur staatlich geheiratet hat und die Annullierung seiner Ehe (etwa nach einem staatlichen Scheidungsprozess) feststellen lassen will, ist das Verfahren gebührenfrei und dauert in aller Regel nur einige Wochen. In diesem Fall wird von der bischöflichen Behörde die ungütige Form der Eheschließung auf dem Verwaltungsweg festgestellt, das kirchliche Gericht wird dabei nicht eingeschaltet. Der Betreffende muss sich dabei an sein zuständiges Pfarramt wenden.
Konsequenzen eines Nichtigkeitsurteils
Wenn eine Ehe für nichtig erklärt wurde, können die ehemaligen Ehepartner erneut kirchlich heiraten. Das Ziel eines Ehenichtigkeitsverfahrens ist nicht, ein moralisches Urteil über die Schuld an einer gescheiterten Ehe zu sprechen, sondern eine kirchenrechtliche Aussage zu treffen. Die gemeinsame Lebensgeschichte soll nicht ungeschehen gemacht werden, weshalb gemeinsame Kinder weiterhin gesetzlich als ehelich gelten.
