Taufpaten

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Wenn ein Kind getauft wird, stehen ihm ein Paten und ein Taufzeuge zur Seite. Foto: KNADer Pate begleitet das Kind auf seinem Lebensweg
Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen pater, Vater. Paten begleiten den Täufling auf seinem Glaubensweg. Im Todesfall der Eltern übernahmen die Paten bis ins 19. Jahrhundert die Sorgepflicht für den Täufling. Dies ist heute nicht mehr der Fall.Der Taufpate bzw. die Taufpatin spricht - gemeinsam mit den Eltern und stellvertretend für den Täufling - das Glaubensbekenntnis. Er verpflichtet sich, dazu beizutragen, dass der Getaufte ein christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten erfüllt. Das Kirchenrecht sieht entweder einen oder zwei Paten vor. Wenn ein Kind zwei Paten haben soll, müssen dies ein Mann und eine Frau sein. Eine Beschränkung, bei wie vielen Kindern man Pate werden kann, gibt es nicht. Allerdings sollte ein Pate darüber nachdenken, welche Aufgaben er erfüllen soll und ob er dies bei beliebig vielen Patenkindern auch kann.
Wer kann Taufpate werden?
Der Taufpate wird vom Täufling, von den Eltern oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer dazu bestimmt. Um Taufpate zu werden, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Zusätzlich muss der Pate „katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie [Kommunion] bereits empfangen haben“ (Codex Iuris Canonici, Canon 874). Die Eltern selbst können nicht Taufpaten werden. Außerdem darf ein Pate nicht mit kirchlichen Strafen belegt sein, beispielsweise aus der Kirche ausgetreten sein.
„Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.“ (Codex Iuris Canonici, Canon 874) Evangelische Christen können also Taufzeugen werden. Taufzeugen können auch als solche benannt ins Taufbuch eingetragen werden. Wenn Sie als Pate oder Taufzeuge im Taufbuch eingetragen sind, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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