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Sitzende Kardinäle von hinten fotografiert
Römische Kurie Bild: ©  Seite drucken

Zentrale Verwaltung

Die Kurie agiert im Namen und mit Vollmacht des Papstes

Die Kurie ist die zentrale Verwaltungsbehörde der katholischen Kirche und agiert im Namen des Papstes und mit seiner Vollmacht. Gut 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwalten eine Weltkirche mit über einer Milliarde Gläubigen. Zur Kurie gehören das Staatssekretariat, die Kurienkongregationen, die obersten Gerichtshöfe und die Räte und Kommissionen.

Staatssekretariat

Innerhalb aller übrigen Behörden der Kurie nimmt das Staatssekretariat eine Vorrangstellung ein. Es wird geleitet vom Kardinalstaatssekretär. Während des Pontifikates von Papst Johannes Paul II. war dies Angelo Sodano. Der Kardinalstaatssekretär ist der engste Mitarbeiter des Papstes und der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls. Das Staatssekretariat besteht aus zwei Abteilungen, vergleichbar einem Innen –und Außenministerium: die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten und die Sektion für die Beziehungen mit dem Staaten.

Kurienkongregationen

Nach der letzten Kurienreform von 1988 gibt es neun Kurienkongregationen mit folgenden Sachgebieten: Glaubenslehre, Orientalische Kirchen, Bischöfe, Sakramente und Gottesverehrung, Klerus, Ordensleute und Säkularinstitute, katholische Erziehung, Evangelisierung der Völker, Selig- und Heiligsprechungsprozesse.

Die Kongregationen  werden jeweils von einem Kardinalpräfekten geleitet. Ihm stehen ein Sekretär und ein Untersekretär zur Verfügung. Der Präfekt wählt seine Mitarbeiter aus. Sie müssen Experten sein und sollen auch pastorale Erfahrung besitzen. Der Papst ernennt zusätzlich Berater, die aus allen Teilen der Welt kommen.

Auch wenn alle Kongregationen rechtlich gleichgestellt sind, so ragt doch eine hervor: Die  Kongregation für die Glaubenslehre. Sie ist die älteste unter ihnen und geht zurück auf die Kongregation für die Inquisition, die durch Papst Paul III. (+ 1549) eingesetzt wurde. Die Glaubenskongregation überprüft neue Lehrmeinungen und verurteilt Lehren, die ihrer Meinung nach den Prinzipien des Glaubens widersprechen. Sie prüft Bücher auf ihre Rechtgläubigkeit, ist zuständig bei Vergehen gegen den Glauben und für die Verteidigung der Würde des Bußsakramentes.

Gerichtshöfe

Die Apostolische Signatur, die Rota Romana und die Apostolische Pönitentiarie (für Gewissensangelegenheiten) sind die drei Gerichtshöfe des Vatikans.

Die Apostolische Signatur ist die oberste Aufsichtsbehörde für die Gerichtsbarkeit und für die Verwaltung in der katholischen Kirche (vgl. can. 1445 CIC). Die Rota Romana ist zuständig für Ehenichtigkeitsfälle. Die Apostolische Pönitentiarie wird auch als oberster Gnadenhof der katholischen Kirche bezeichnet.

Von Anke Bohmann
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