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Asyl 29.01.2009 Seite drucken

"Haftanordnungen oftmals fehlerhaft"

Die Kirche kritisiert eine zu leichtfertige Anordnung von Abschiebungshaft in Deutschland.
©KNA
Die Kirche kritisiert eine zu leichtfertige Anordnung von Abschiebungshaft in Deutschland.

Kirche kritisiert Praxis der Abschiebungshaft

Hamburg - Scharfe Kritik an der Praxis der Abschiebungshaft in Deutschland haben Vertreter von Kirche und Politik geübt. "Sie wird zu schnell, zu lang und zu leichtfertig angeordnet", sagte der Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes (JRS), Pater Martin Stark, am Donnerstag in Hamburg. In den Fällen, in denen Anwälte beauftragt würden, zeige sich oft, dass die Anordnungen fehlerhaft seien.

"Wir haben aus unserem Rechtshilfefonds in 86 Fällen Anwälte gestellt", sagte der Jesuitenpater. In rund 60 Prozent hätten sich die Anordnungen als rechtswidrig erwiesen. Stark äußerte sich in einer Podiumsdiskussion zum Abschluss der Tagung "Kirche - Seelsorge und Abschiebungshaft", die unter anderen von der Nordelbischen Evangelischen Kirche und dem JRS veranstaltet wurde.

Auch Wulf Jöhnk, Flüchtlingsbeauftragter des schleswig-holsteinischen Landtags, kritisierte die Richter. "Ich hätte es nicht für möglich gehalten, wie lässig und oberflächlich hier Prüfungen durchgeführt werden, die darüber entscheiden, ob ein Mensch seiner Freiheit beraubt wird", sagte Jöhnk, der früher selbst Richter und Staatssekretär im Kieler Justizministerium war. Als "skandalös" bezeichnete er die Unterbringung von Flüchtlingen unter 18 Jahren in der Abschiebungshaft. Das Gesetz fordere ausdrücklich, unbegleitete Minderjährige in Obhut zu nehmen.

Weiter betonten die Experten, Abschiebungshaft dürfe nicht identisch mit Strafhaft sein. Stark verwies darauf, dass in Justizvollzugsanstalten untergebrachte Abschiebungshäftlinge denselben restriktiven Bedingungen unterlägen wie Strafgefangene.

Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche, Fanny Dethloff, prangerte die Bedingungen für Abschiebehäftlinge in Hamburg als "unhaltbare Zustände" an. Hier sind Abschiebungshäftlinge seit 2003 in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel untergebracht. Sie bekämen weder Verfahrens- und Sozialberatung noch Zugang zu Anwälten. Zudem gebe es keine Kontrolle über das, was in der Abschiebungshaft geschehe. So seien nicht einmal Zahlen über Suizidversuche zu bekommen, kritisierte Dethloff.

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