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Soziales 08.02.2010 Seite drucken

Bundesverfassungsgericht kippt Kinderregelsätze

Nach Entscheid der Bundesverfassungsrichter Hoffnung auf mehr Geld für Kinder aus Hartz-IV-Familien.
©KNA
Nach Entscheid der Bundesverfassungsrichter Hoffnung auf mehr Geld für Kinder aus Hartz-IV-Familien.

Neurregelung bis Ende des Jahres

Karlsruhe - Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder widersprechen dem Grundgesetz und müssen deshalb erhöht werden. Diese Entscheidung verkündete der Erste Senat des undesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe. Für eine Neuregelung setzen die Richter dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember.

Ausgangspunkt der Entscheidung waren Klagen von drei "Hartz IV"-Familien aus Dortmund, dem Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen. Auch die Richter des Hessischen Landessozialgerichts und des Bundessozialgerichts äußerten in ihren Vorlagen für das Bundesverfassungsgericht Zweifel daran, ob die Regelsätze ausreichen und rechtmäßig berechnet werden. Kritiker wie die Sozialverbände argumentieren, der Regelsatz sei willkürlich, weil er ohne weitere Prüfung vom Satz eines alleinstehenden Erwachsenen abgeleitet wird.
Der spezielle Bedarf von Kindern werde nicht genügend berücksichtigt.

Für 2005 belief sich der Regelsatz für Alleinstehende auf 345 Euro; Kinder bis 14 Jahre erhielten 207 Euro, ältere Kinder 276 Euro. Die Sätze für Kinder entsprachen also 60 beziehungsweise 80 Prozent der Leistungen für Erwachsene. In Deutschland gibt es rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren.
Die Ausgaben des Staats für Hartz-IV betragen rund 45 Milliarden Euro im Jahr. 

Die Hoffnungen des Deutschen Caritasverbandes auf eine entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben sich damit erfüllt. "Die bisherige pauschale Ableitung des Kinderexistenzminimums vom Bedarf eines Erwachsenen ist willkürlich und falsch", sagte Caritas-Präsident Neher noch am Montag in Berlin. Neher hat selbst an der Sitzung in Karlsruhe teilgenommen.

Berechnungen des Caritasverbandes hätten gezeigt, dass die aktuellen Regelsätze für Kinder zu niedrig seien. Auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes müssten demnach die Regelsätze für Kinder unter sechs Jahren von derzeit 215 Euro auf 257 Euro angehoben werden. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren müssten statt 251 Euro nun 272 Euro erhalten. Kinder ab 13 Jahren hätten ein Recht auf 310 Euro monatlich - 23 Euro mehr als momentan.

"Wir müssen verhindern, dass sich Armut in Deutschland verfestigt, dafür sind bedarfsdeckende Kinderregelsätze zwingend erforderlich", macht Neher deutlich. Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II erhielten, brauchten ausreichende materielle Ressourcen, um nicht benachteiligt zu sein.

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