Bonn - Im Streit um die strafrechtliche Aufklärung von sexuellem Missbrauch durch Priester hat die Deutsche Bischofskonferenz klargestellt, dass sie die staatlichen Strafverfolgungsbehörden vorbehaltlos unterstütze. "Die Kirche fordert Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, und informiert von sich aus die Strafverfolgungsbehörden", heißt es in einer am Dienstag in Bonn veröffentlichten Erklärung von Pressesprecher Matthias Kopp.
Auf ein solches Vorgehen werde nur dann verzichtet, "wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht. Auch der staatliche Gesetzgeber respektiert den Wunsch des Opfers und hat unter anderem deshalb darauf verzichtet, bei den entsprechenden Straftaten eine Anzeigepflicht einzuführen."
Vorwürfe von der Justizministerin
Hintergrund der Erklärung sind Vorwürfe unter anderem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie hatte der Kirche vorgehalten, dass eine Direktive der vatikanischen Glaubenskongregation von 2001 vorschreibe, dass auch schwere Missbrauchsfälle zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterlägen und nicht an staatliche Behörden weitergegeben werden sollten.
Diese Darstellung sei falsch, erklärte die Bischofskonferenz. Es gebe unabhängig vom staatlichen Verfahren ein eigenes, davon völlig getrenntes kirchliches Strafverfahren, dessen Akten nach einem Rundschreiben der Glaubenskongregation von 2001 in Rom geführt und vertraulich behandelt ("Secretum Pontificium") würden. "Die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden bleibt davon unberührt", so die Bischofskonferenz. "Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet." Dies solle bei einer Neuregelung der Leitlinien der Bischofskonferenz klarer als bisher dargestellt werden.