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Recht 27.06.2010 Seite drucken

Kirchen uneins über Sterbehilfe-Urteil

Die beiden Kirchen diskutieren weiter kontrovers über das Sterbehilfe-Urteil des BGH.
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Die beiden Kirchen diskutieren weiter kontrovers über das Sterbehilfe-Urteil des BGH.

Katholische Bischofskonferenz sieht "ethische Verunklarung"

Dortmund - Die beiden großen Kirchen haben das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unterschiedlich aufgenommen. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, hob gegenüber den "Ruhr Nachrichten" (Samstag) hervor, die Entscheidung gebe nun in solchen Fällen den Beteiligten Rechtssicherheit. Wie die katholische Deutsche Bischofskonferenz bereits am Freitag in Bonn erklärte, sieht sie in dem Richterspruch dagegen eine "ethische Verunklarung".

Der BGH hatte einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Dieser riet seiner Mandantin im Jahr 2007, ihrer Mutter nach jahrelangem Koma die Schläuche zur Magensonde zu durchtrennen. Die Kinder, die inzwischen zu Betreuern bestellt worden waren, beriefen sich auf den mündlich geäußerten Wunsch ihrer Mutter, dass in einem solchen Fall die künstliche Ernährung eingestellt werden sollte. Die Karlsruher Richter entschieden nun, dass der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage eines Patientenwillens nicht strafbar sei (2 StR 454/09).

Gegen "Tötung auf Verlangen"

Schneider betonte, in dem Fall habe die Patientin vorab deutlich gemacht, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünsche. "Wir begrüßen, dass künftig in ähnlichen Fällen auch der Wille des jeweiligen Betroffenen in die Tat umgesetzt wird", sagte der EKD-Ratsvorsitzende. Er wandte sich zugleich strikt dagegen, einer Tötung auf Verlangen den Weg zu bereiten. Das aktuelle Urteil taste die Grenze zu aktiver Sterbehilfe aber nicht an.

Dagegen kritisierte die Deutsche Bischofskonferenz, das Urteil unterscheide nicht deutlich genug zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Diese Unterscheidung sei "inmitten einer immer schwieriger werdenden Situation, die vor allem durch eine hochtechnisierte Medizin und ein differenziertes Recht bestimmt wird" von grundlegender Bedeutung. Aus der Karlsruher Entscheidung dürften keine vorschnellen Schlüsse gezogen werden, so die Bischofskonferenz. Stattdessen sei nun eine "sehr sorgfältige und differenzierte Analyse der Urteilsbegründung notwendig".

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