Ende eines 700-jährigen Privilegs

Papst entzieht Gemeinden Mitspracherecht bei Pfarrer-Ernennung

Veröffentlicht am 05.08.2019 um 11:43 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ Es war ein außerordentliches Privileg: Sieben Jahrhunderte lang durften zwei Gemeinden auf der italienischen Insel Ischia bei der Ernennung ihrer Pfarrer mitbestimmen. Dem hat Papst Franziskus jetzt ein Ende gesetzt.

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Zwei Gemeinden auf Ischia haben im Streit um ein traditionelles Mitspracherecht bei der Besetzung katholischer Pfarrstellen den Kürzeren gezogen. Laut dem Lokalsender Teleischia hob Papst Franziskus ein mittelalterliches Privileg auf, das den Kommunalräten von Forio und Casamicciola zugestand, vor der Ernennung eines neuen Pfarrers dem Bischof eine verbindliche Dreierliste vorzulegen.

Dem Bericht zufolge hatte Ischias Bischof Pietro Lagnese im April das 700 Jahre alte Patronatsrecht der Bürgerschaft für hinfällig erklärt. Zuvor hätten sich auch die Priester des Inselbistums unter Verweis auf das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) fast einhellig dagegen ausgesprochen. Nachdem die Gemeinden laut dem Sender mit anwaltlicher Unterstützung widersprachen, landete der Fall bei der römischen Kleruskongregation und schließlich bei Franziskus; dieser erklärte das Dekret Lagneses für bindend.

"Keine Berufung vor einer höheren Instanz mehr möglich"

Gegen die Entscheidung des Papstes sei keine Berufung vor einer höheren Instanz mehr möglich, "außer direkt beim Allmächtigen", so Teleischia. Nach Darstellung des Senders war das Verhältnis zwischen der politischen Gemeinde Casamicciola und dem geistlichen Hirten Lagnese schon vor dem jüngsten Konflikt nicht ungetrübt.

In der katholischen Kirche steht der Pfarrer einer Pfarrei beziehungsweise Pfarrgemeinde vor und ist für die dortige Leitung der Gottesdienste sowie die Seelsorge zuständig und nimmt zudem Verwaltungsaufgaben wahr. In der Regel wird ein geweihter Priester allein vom Diözesanbischof zum Pfarrer ernannt, nachdem er die entsprechenden Examina abgelegt hat. (tmg/KNA)