Nach Vorstellung von Kölner Missbrauchsgutachten

Woelki entbindet Schwaderlapp und Assenmacher vorläufig von Aufgaben

Veröffentlicht am 18.03.2021 um 11:59 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Unmittelbar nach Vorstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens zieht Kardinal Rainer Maria Woelki erste personelle Konsequenzen: Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und Offizial Günter Assenmacher sind demnach mit sofortiger Wirkung "vorläufig von ihren Aufgaben entbunden".

  • Teilen:

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat Offizial Günter Assenmacher und Weihbischof Dominikus Schwaderlapp mit sofortiger Wirkung "vorläufig" von ihren Aufgaben entbunden. Beide kommen im am Donnerstag veröffentlichten Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke & Wollschläger vor – Schwaderlapp werden acht Pflichtverletzungen in fünf Aktenvorgängen angelastet, die Rolle von Assenmacher wird als nicht zu klären bewertet. Woelki selbst hat sich laut dem Dokument keine Pflichtverletzungen zuschulden kommen lassen. In den nächsten Tagen sollen nun Personalgespräche folgen, um die sich aus dem Gutachten ergebenden Konsequenzen für die genannten Verantwortungsträger zu klären.

"Das ist Vertuschung"

Schon seit Jahren sei bekannt, dass sich Geistliche schuldig gemacht hätten, ohne bestraft worden zu sein oder dass die Betroffenen ernst genommen oder geschützt wurden, sagte Woelki in einer Stellungnahme nach der Vorstellung des Gutachtens: "Das ist Vertuschung." Höchste Verantwortungsträger hätten die Taten nicht nach Rom gemeldet und augenscheinlich Verfahren verhindert, hätten nicht sanktioniert, sondern verzögert. Eine erste Zusage sei mit dem Gutachten nun eingelöst: "Aufzudecken was war und was ist. Vertuschung aufzuklären und die Namen der Verantwortlichen zu nennen."

Die Strafrechtler Kerstin Stirner und Björn Gercke hatten unter anderem bei zwei Kölner Alterzbischöfen Pflichtverletzungen bei der Aufklärung von Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gefunden. Ein Drittel aller Pflichtverletzungen entfällt demnach auf den Alterzbischof Joachim Meisner. In 14 Aktenvorgängen habe es 24 Pflichtverletzungen gegeben. Meisners Vorgänger Joseph Höffner habe sich demnach acht Pflichtverletzungen in sechs Aktenvorgängen zuschulden kommen lassen. Die Strafrechtler hatten für das Gutachten 5 Pflichtenkreise ausgemacht: Aufklärungspflicht, Anzeige- und Informationspflicht, Sanktionierungspflicht, Verhinderungspflicht sowie Opferfürsorge.

Insgesamt gab es 202 Beschuldigte, 63 Prozent davon Kleriker, 33 Prozent Laien und vier Prozent Einrichtungen. Von den 314 Betroffenen ist die Mehrheit männlich (57 Prozent). Alle Zahlen beziehen sich rein auf eine Aktenanalyse. 55 Prozent der Betroffenen waren bis 14 Jahre alt, bei 18,8 Prozent gab es keine genaue Angabe zum Alter, aber die Feststellung, dass es sich um Minderjährige handelt. Erwachsene Schutzbefohlene machten nur 0,3 Prozent der Betroffenen aus. (cph/fxn)