Umfrage unter Mitgliedern der Arbeitsrechtlichen Kommission

Caritas: Keine Mehrheit für erneute Abstimmung über Flächentarif

Veröffentlicht am 19.03.2021 um 14:37 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Selten hatte die Caritas so schlechte Presse wie nach der Ablehnung des Altenpflege-Flächentarifvertrags. Doch die Debatte konnte die Stimmung in der zuständigen Arbeitsrechtlichen Kommission nicht drehen, hat eine katholisch.de-Umfrage ergeben.

  • Teilen:

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht noch einmal über den Flächentarif Pflege abstimmen. Das ergab eine Umfrage von katholisch.de unter den Mitgliedern der Kommission. Rückmeldungen kamen dabei mehrheitlich von Vertretern der Dienstnehmerseite, die bereits zuvor ihre Unzufriedenheit mit der Ablehnung des Antrags ausgedrückt hatte, einen zwischen dem Pflege-Arbeitgeberverband BVAP und der Gewerk­schaft Ver.di ausgehandelten Tarifvertrag flächendeckend einzuführen.

Während die antwortenden Dienstnehmervertreter mit großer Mehrheit eine neue Abstimmung befürworten, gab es von Dienstgeberseite keine einzige Stimme für eine erneute Abstimmung. Lediglich ein Mitglied der Dienstgeberseite sprach sich explizit dafür aus, im Falle einer erneuten Abstimmung dem Flächentarif zuzustimmen. Insgesamt haben jedoch deutlich weniger Dienstgeber- als Dienstnehmervertreter auf die Anfrage von katholisch.de reagiert. Für die Dienstgeberseite insgesamt betonte deren Sprecher Norbert Altmann, dass die geheim erfolgte Abstimmung nicht wiederholt werde. "Das widerspricht unserem Demokratieverständnis. Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages werden auch nicht wöchentlich neu gefasst, weil sie in Teilen der veröffentlichten Meinung Aufregung erzeugen", so Altmann.

Intensive öffentliche Debatte

Durch die Ablehnung war eine erregte öffentliche Debatte entstanden. Unter anderem hatten sich 17 Professoren für katholische Sozialethik mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet, in der sie eine erneute Abstimmung forderten. Caritas-Präsident Peter Neher, der selbst nicht Teil der Arbeitsrechtlichen Kommission ist, bedauerte zwar das Ergebnis und sah darin einen Schaden für die Glaubwürdigkeit der Caritas. Dies komme zu Unzeiten für die katholische Kirche, so Neher weiter. Er betonte jedoch auch, dass es für eine erneute Abstimmung keine Grundlage gebe, auch wenn er sich ein anderes Ergebnis gewünscht hätte.

Auch Altmann betonte, dass sich die Entscheidungsgrundlage durch die Debatte nicht verändert habe: "Die überwiegend ablehnende Haltung der Arbeitsrechtlichen Kommission wird sich nach zwei Wochen nicht geändert haben", so der Dienstnehmerseitensprecher gegenüber katholisch.de.

Die Abstimmung in der Arbeitsrechtlichen Kommission fand Ende Februar statt und verfehlte die notwendige Zweidrittel-Mehrheit. Die Kommission ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite besetzt; insgesamt besteht sie aus 62 Mitgliedern. Sie trifft ihre Entscheidungen zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten innerhalb der Caritas ohne Beteiligung oder Weisungsrecht anderer Organe des Verbandes. (fxn)