Weitere Details zur Kirchenrechtsreform bekannt

Neues kirchliches Strafrecht kommt im Sommer

Veröffentlicht am 19.05.2021 um 11:21 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Seit über einem Jahr ist der Entwurf für eine Revision des kirchlichen Strafrechts fertig. Vor allem der Umgang mit Sexualdelikten war neu zu regeln. Nun ist bekannt, wann es in Kraft tritt – und auch erste Änderungen sind schon bekannt.

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Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte hat neue Details zur geplanten Strafrechtsreform im Kirchenrecht mitgeteilt. Gegenüber dem "Catholic News Service" (CNS) teilte der Sekretär des Rats, Bischof Juan Ignacio Arrieta, mit, dass die erneuerten Canones "vor Ende des Sommers" veröffentlicht würden. Insgesamt gehe es dabei um 90 Canones im Buch VI des Codex Iuris Canonici zu den Strafbestimmungen der Kirche. Dabei seien nicht alle überarbeitet worden oder völlig neu. Viele Änderungen würden lediglich bereits bestehende Gesetze und andere Rechtsakte in das kirchliche Gesetzbuch überführen, die seit der Promulgierung des CIC durch Papst Johannes Paul II. 1983 erlassen wurden.

Ein Schwerpunkt der Strafrechtsreform betrifft dabei Sexualdelikte. Kritisiert wurden am bisherigen Recht vor allem die ungenügenden Mittel, um Sexualdelikte zu erfassen. Verbrechen zulasten Minderjähriger werden daher künftig nicht mehr unter die Verstöße gegen den Zölibat und "Verfehlungen gegen das sechste Gebot" gefasst. Bereits zuvor war aus einem Briefwechsel zwischen dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz von England und Wales, Kardinal Vincent Nichols, und dem Präsidenten des Rats, Erzbischof Filippo Iannone, bekannt, dass ein neuer Abschnitt zu "Verbrechen gegen das Leben, die Würde und die Freiheit von Menschen" eingefügt werde, der einen eigenen Kanon enthält, der sich speziell mit Verbrechen gegen Minderjährige befasst.

Verbot der Frauenweihe kommt in den Kodex

Weitere Neuerungen betreffen Verhaltensregeln für Bischöfe und Obere beim Umgang mit Vorwürfen von Sexualdelikten, darüber hinaus werden bisher außerhalb des Kodex behandelte Straftaten wie der Versuch, eine Frau zur Priesterin zu weihen sowie Handlungen von Priestern gegen die Heiligkeit der Eucharistie und des Bußsakraments normiert. Diese sind bisher in den "Normae de gravioribus delictis" (2010) geregelt.

Die mehrere Jahre andauernden Arbeiten am kirchlichen Strafrecht sind bereits seit Anfang 2020 abgeschlossen, wie im Februar des vergangenen Jahres bekannt wurde. In einer Ansprache von Papst Franziskus an die Teilnehmer der Vollversammlung des Rates für die Gesetzestexte zum Abschluss der Revision sagte Papst Franziskus, dass die Revision in die richtige Richtung gehe, "die Strafgesetzgebung zeitgemäß zu gestalten, um sie organischer zu machen und sie den neuen Situationen und Problemen des gegenwärtigen gesellschaftlichen und kulturellen Umfelds besser anzupassen, und gleichzeitig geeignete Mittel anzubieten, um ihre Anwendung zu erleichtern". Es obliegt dem Papst als alleinigem Gesetzgeber, die Revision in Kraft zu setzen. (fxn)