Berufung ans höchste Kirchengericht zeige Wertschätzung des Papstes

Kardinal Müller: Der Heilige Vater vertraut mir

Veröffentlicht am 25.06.2021 um 12:53 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Nicht immer war das Verhältnis von Kardinal Müller und dem Papst ungetrübt – seit seiner Abberufung von der Glaubenskongregation hatte er keine offizielle Aufgabe. Im Ruf ans höchste Kirchengericht sieht er nun einen Vertrauensbeweis.

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Kardinal Gerhard Ludwig Müller sieht seine Ernennung zum Richter am obersten Kirchengericht als Vertrauensbeweis von Papst Franziskus. Gegenüber "Vatican News" (Freitag) sagte Müller, dessen Ernennung zum Richter an der Apostolischen Signatur am Montag bekanntgegeben wurde: "Der Heilige Vater vertraut mir nicht nur als Person, sondern auch, was meine Kompetenzen betrifft." In die Arbeit des Gerichts will der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation seine Kompetenz als Moraltheologe einbringen.

Müller, der vor seiner Berufung zum Bischof von Regensburg Professor für Dogmatik an der Universität München war, hat selbst keine Ausbildung im Kirchenrecht. Beim Tribunal gehe es zwar um rechtliche Belange, "aber man muss auch immer die theologische Dimension des Kirchenrechts vor Augen halten", so der Kardinal. Seine Stärke sei es, "die Belange aus dem Blick von Lumen Gentium zu betrachten. Das ist jene große Vision, die wir von einer Kirche als Sakrament des Heils haben". Lumen Gentium ist die Konstitution über die Kirche des Zweiten Vatikanischen Konzils. Anders als beim weltlichen Recht sei das Kirchenrecht nicht einfach nur eine "formelle Angelegenheit": "Der Kirche geht es um Gerechtigkeit in Zusammenhang mit der Wahrheit und die Wahrheit ist Jesus, unser Herr“, so Müller. Bei der Gerechtigkeitsfindung gehe es auch darum, die Würde des Menschen zu verteidigen und zu fördern.

In der Vergangenheit nicht immer einig mit Papst Franziskus

Kardinal Müller war bis 2017 Präfekt der Glaubenskongregation. Nach seiner Berufung an die Kurie durch Papst Benedikt XVI. war der ehemalige Regensburger Bischof am Ende seiner fünfjährigen Amtszeit von Papst Franziskus überraschend nicht neu berufen worden. Zwischen Müller und Papst Franziskus hatte es während Müllers Amtszeit Meinungsverschiedenheiten in moraltheologischen Fragen gegeben, insbesondere in der Frage des Umgangs der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen. Auch bei der Frage nach der Rolle der Kurie vertreten die beiden Kirchenmänner unterschiedliche Positionen. 

Die Apostolische Signatur ist das höchste Kirchengericht. Sie übernimmt neben allgemeinen Aufgaben in der Rechtspflege der Kurie auch die Berufungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit der Kirche. Neben kirchenrechtlichen Fällen ist sie zudem als oberstes Berufungsgericht für die Gerichte des Vatikanstaats zuständig. Am Montag hatte der Vatikan die Berufung neuer Richter mitgeteilt. Neben Kardinal Müller wurden auch die deutschen Weihbischöfe Christoph Hegge (Münster) und Dominicus Meier (Paderborn) ans Gericht berufen. Bisher war der emeritierte Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff der einzige aus Deutschland stammende Richter an der Signatur. (fxn)