Von 1.560 Anträgen wurden 617 entschieden

Drei neue Mitglieder in Kommission für Anerkennungsleistungen

Veröffentlicht am 03.01.2022 um 11:00 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Neues Personal für die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen: Drei Mitglieder sollen die Arbeit der Kommission zügiger und effizienter machen – und starten schon im Januar.

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Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat drei neue Mitglieder: Die Psychologin Linda Beeking, der Psychologe und Soziologe Arnfried Bintig und Richterin Kerstin Guse-Manke wurden vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, als neue Mitglieder benannt, wie die UKA am Montag mitteilte.

Durch die personelle Verstärkung sei es möglich, Anträge auf Anerkennungsleistungen künftig noch zügiger und effizienter zu entscheiden, sagte die Vorsitzende der UKA, Margarete Reske. "Über die Benennung der drei neuen Mitglieder, insbesondere auch über deren fachliche Qualifikation, die unser Gremium hervorragend ergänzt, bin ich froh und dankbar."

Durch die neuen Mitglieder werde die Interdisziplinarität der Kommission gestärkt. Dies sei besonders für Betroffene ein wichtiges und gutes Signal, da Entscheidungen über Anerkennungsleistungen so fundiert und differenziert getroffen werden könnten, so Reske weiter. Beeking, Bintig und Guse-Manke würden die UKA bereits im Januar unterstützen.

Gremium arbeitet seit einem Jahr

Die Kommission teilte zudem mit, dass im vergangenen Jahr 1.560 Anträge auf Anerkennungsleistungen von Missbrauchsbetroffenen eingereicht wurden. Davon seien insgesamt 617 Anträge entschieden worden. Das Gremium hatte am 1. Januar 2021 offiziell seine Arbeit aufgenommen.

Im September 2020 hatten die deutschen Bischöfe das seit 2018 bestehende System der "Anerkennungsleistungen" für Betroffene sexualisierter Gewalt grundlegend reformiert. Wer als Kind und Jugendlicher Missbrauch durch Kirchenmitarbeiter erlebt hat, soll seit Januar 2021 je nach Schwere des Falls ein bei Gerichtsverfahren übliches Schmerzensgeld von bis zu 50.000 Euro erhalten. Zugleich wurde die Unabhängige Kommission aus Juristen, Pädagogen, Medizinern und Psychologen eingesetzt, die die Höhe der Leistungen individuell festlegt.

Betroffene hatten das Verfahren in den vergangenen Monaten zum Teil scharf kritisiert. Es führe zu zahlreichen Retraumatisierungen bis hin zu Krankenhausaufenthalten, gehe zu langsam und sei intransparent und ungerecht. Viele Bescheide fielen zudem "für die Beteiligten unverständlich und unangemessen gering" aus. Ende November beschloss der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz unter anderem, die UKA mit mehr Personal auszustatten. Zugleich betonten die Bischöfe, grundsätzlich am bestehenden System festhalten zu wollen. Die finanziellen Leistungen sollten nicht aufgestockt werden. (cbr/KNA)