Erzbistum setze bis dahin aktuell geltende Kriterien aus

Paderborner Generalvikar rechnet mit neuem Arbeitsrecht im Juni

Veröffentlicht am 11.02.2022 um 13:21 Uhr – Lesedauer: 

Paderborn ‐ Während der Aktion "#OutInChurch" war immer wieder die Rede davon, dass das kirchliche Arbeitsrecht überarbeitet werden soll. Das könnte schon bald passiert sein, sagt jetzt der Paderborner Generalvikar Alfons Hardt.

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Der Paderborner Generalvikar Alfons Hardt rechnet mit einem neuen kirchlichen Arbeitsrecht im Sommer. "Ich gehe davon aus, dass im Juni eine grundlegend veränderte Grundordnung des kirchlichen Dienstes von den Bischöfen beschlossen wird", sagte er bei einer Podiumsdiskussion in Paderborn, wie das dortige Erzbistum am Freitag mitteilte.

Auch die Zugangsbedingungen für die kirchliche Lehrbefugnis für Religionslehrer, die sogenannte "missio canonica", würden derzeit überarbeitet. Bis dahin setze das Erzbistum Paderborn die aktuell geltenden Kriterien der Dienstordnung aus.

Zuletzt hatte die Initiative "#OutInChurch" die Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht befeuert. Im Rahmen der Kampagne hatten 125 Menschen öffentlich über ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität gesprochen. Die Grundordnung des katholischen Dienstes regelt, welche Loyalitätspflichten die Kirche von ihnen einfordern kann – so müssen etwa die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkannt und beachtet werden. So kann Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, gekündigt werden.

Hamers warnt vor diözesanem Flickenteppich beim Arbeitsrecht

Der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers, warnte die deutschen Bistümer am Donnerstag dagegen vor Alleingängen bei Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts. Wenn im Zuge einer Überarbeitung der Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse ein Flickenteppich in Deutschland entstehe, würden Arbeitsgerichte das nicht akzeptieren und fordern, dass das, was in einem Bistum erlaubt sei, auch im anderen möglich sein müsse. Wenn es zu einer uneinheitlichen Rechtsanwendung innerhalb der katholischen Kirche komme, gehe er davon aus, "dass die Arbeitsgerichte die Loyalitätsobliegenheiten jedenfalls an dieser Stelle kassieren werden".

Viele Diözesen hatten nach der Aktion "#OutInChurch" angekündigt, dass queere Mitarbeitende in ihrem Bistum keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hätten. Am Mittwoch erst gab der Würzburger Bischof Franz Jung eine schriftliche Selbstverpflichtung ab, laut der Mitarbeitende der Diözese und auch Kleriker keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen aufgrund ihrer persönlichen Lebensführung mehr zu fürchten hätten. Damit griff er dem Synodalen Weg vor, der für weitreichende Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht plädiert. (cbr/KNA)