Noch keine konkreten Angaben zu künftigen Verfahren

Paderborner Domkapitel ermöglicht Laien-Beteiligung bei Bischofswahl

Veröffentlicht am 12.06.2022 um 15:08 Uhr – Lesedauer: 

Paderborn ‐ Vor wenigen Tagen hat Erzbischof Hans-Josef Becker beim Papst sein Rücktrittsgesuch eingereicht, nun verkündet das Paderborner Domkapitel, dass bei der Wahl eines neuen Oberhirten Laien stärker beteiligt werden sollen. Damit setzt das Gremium einen Beschluss des Synodalen Wegs um.

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Das Metropolitankapitel Paderborn hat den Weg zu einer breiten Beteiligung von Laien bei der Wahl des nächsten Erzbischofs frei gemacht. Das Kapitel habe in seiner Sitzung am Donnerstag entschieden, "eine möglichst breite Beteiligung der Gläubigen bei der Findung von Kandidaten für die Nachfolge von Erzbischof Hans Josef Becker" zu ermöglichen, teilte die Erzdiözese Paderborn am Freitag mit. Dieser Schritt sei "entsprechend den Vorgaben des Synodalen Weges" geschehen und werde sich an dem orientieren, was "im Rahmen der rechtlichen Vorgaben" möglich sei. "Sobald die Beteiligten informiert sind, werden wir diesen Weg für die Öffentlichkeit detailliert darstellen können", zitiert das Erzbistum den Leiter des Kapitels, Dompropst Joachim Göbel.

Bereits im Februar hatte das Paderborner Domkapitel die Empfehlungen der dritten Synodalversammlung für ein Verfahren zur breiteren Beteiligung von Laien an der Bestellung eines Bischofs begrüßt, heißt es in der Mitteilung der Erzdiözese weiter. Dompropst Göbel bezeichnete die Vorschläge damals als "guten Weg, das Mitwirken des diözesanen Gottesvolks möglich zu machen". Dies könne die Anerkennung und Akzeptanz eines künftigen Bischofs erhöhen. An einer Arbeitsgruppe, die bis zum Sommer Vorschläge für eine konkrete Umsetzung vorlegen solle, seien auch die Gläubigen im Erzbistum zu beteiligen. "Vor allem wird zu klären sein, wie das Auswahlverfahren für die Mitglieder des hinzukommenden Gremiums gestaltet sein kann, solange es in der Diözese noch keinen Synodalen Rat gibt", sagte Göbel im Februar.

Preußenkonkordat regelt Wahl eines neuen Erzbischofs

Am Freitag hatte der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker Papst Franziskus um die Entpflichtung von der Leitung der Erzdiözese gebeten. Diesen Schritt schreibt das Kirchenrecht den Bischöfen mit der Vollendung des 75. Lebensjahres vor, Becker war in der vergangenen Woche jedoch erst 74 Jahre alt geworden. Er begründete seinen Schritt damit, dass die anstehenden Herausforderungen innerhalb der Kirche von der jüngeren Generation in der Leitung der Erzdiözese angegangen werden sollten. Bislang gibt es noch keine Antwort aus dem Vatikan auf das Rücktrittsgesuch Beckers.

Die Wahl eines neuen Erzbischofs ist Aufgabe des Paderborner Metropolitankapitels und im Preußenkonkordat von 1929 geregelt. Demnach muss unter anderem das Domkapitel eine Kandidatenliste aufstellen, die über den Apostolischen Nuntius, den Botschafter des Papstes in Deutschland, an den Vatikan weitergeleitet wird. Der Papst schickt daraufhin eine Liste mit drei Namen nach Paderborn zurück, die von den vorgeschlagenen Namen abweichen können. Aus dieser Liste wählt das Metropolitankapitel den neuen Erzbischof. Entsprechend der Entscheidung des Paderborner Domkapitels sollen an diesem Verfahren Laien künftig mehr beteiligt werden. Dem Handlungstext des Synodalen Wegs zufolge soll ein mit Laien besetztes Gremium künftig sowohl an der Zusammenstellung der Kandidatenliste beteiligt als auch vor der Wahl des Domkapitels aus der Dreierliste des Papstes angehört werden. Zudem soll das Gremium berechtigt sein, dem Domkapitel mehrheitlich eine Wahlempfehlung zu geben. (rom)