Auswahl erfolgt bisher durch spezielles Gremium

Diözesane Beiräte wollen DBK-Betroffenenbeirat wählen

Veröffentlicht am 02.06.2023 um 13:44 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Dieses Jahr endet die Amtszeit des aktuellen Betroffenenbeirats bei der Bischofskonferenz. Dessen Mitglieder werden bisher durch ein Auswahlgremium bestimmt. Der Zusammenschluss der diözesanen Betroffenenbeiräte wünscht sich ein anderes Verfahren.

  • Teilen:

Der vor kurzem konstituierte "Arbeitskreis Betroffenenbeiräte in den Diözesen" strebt ein anderes Verfahren bei der Auswahl der Mitglieder des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) an. "Der Arbeitskreis schlägt vor, die Kandidaten für die zweite Amtszeit des Betroffenenbeirats bei der DBK aus der Mitte der aktiven Beiräte aufzustellen und von Delegierten der Beiräte wählen zu lassen", heißt es am Freitag in einer Pressemitteilung. Bei den Betroffenenbeiräten in den Diözesen sei ein hohes Maß an Expertise, Erfahrung und Kompetenz vorhanden, das von engagierten Betroffenen beständig in die Aufarbeitung von Missbrauch in der katholischen Kirche eingebracht werde. Gegenüber katholisch.de betonte eine Sprecherin des Arbeitskreises, Sabine Otto, der Vorschlag sei auch dafür offen, dass sich der aktuelle Betroffenenbeirat bei der DBK an der Wahl beteilige.

Die Amtszeit des aktuellen Betroffenenbeirats bei der DBK endet im Herbst dieses Jahres. Das Gremium wurde als Konsequenz aus der 2018 veröffentlichten MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der Kirche in Deutschland ins Leben gerufen und konstituierte sich 2020. Laut der aktuell geltenden Regelung können sich an der Mitarbeit Interessierte bei der Bischofskonferenz melden. Die Auswahl der Mitglieder erfolgt durch ein Auswahlgremium, das sich unter anderem aus einem Vertreter des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), einem Betroffenenvertreter und einem Vertreter des Missbrauchsbeauftragen der DBK zusammensetzt. Das Gremium schlägt dem DBK-Vorsitzenden die ausgewählten Mitglieder vor. Dieser beruft sie dann für einen Zeitraum von drei Jahren.

Vertreter der diözesanen Betroffenenbeiräte waren im April erstmals zu einem digitalen Vernetzungstreffen zusammengekommen und hatten dabei Eckpunkte einer Zusammenarbeit vereinbart. Im Juli wird es in Berlin zum ersten mal ein Präsenztreffen geben. Die Betroffenenbeiräte der Bistümer werden auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland zwischen der DBK und dem UBSKM eingerichtet. Ziel ist es, von sexuellem Missbrauch betroffene Menschen an Aufarbeitungsprozessen maßgeblich zu beteiligen, vorzugsweise in der Form eines Betroffenenbeirats, der die Aufarbeitungskommissionen berät und Mitglieder in die Kommission entsendet. (mal)