Liturgiekommission sieht keinen Ausschluss durch Vorgaben für Brot und Wein

Weiter keine alkohol- und glutenfreie Kommunion bei Anglikanern

Veröffentlicht am 10.02.2025 um 13:29 Uhr – Lesedauer: 

London ‐ Ohne Brot und Wein keine Kommunion. Aber was bedeutet das für Alkoholiker und Menschen mit Glutenunverträglichkeit? Die Kirche von England sieht keinen Änderungsbedarf. Auch in der katholischen Kirche ist das seit langem Thema.

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Die Kirche von England will daran festhalten, völlig glutenfreie Hostien und alkoholfreien Wein nicht für die Eucharistie zuzulassen. Durch die bestehenden Regelungen werde niemand ausgeschlossen, betonte der Vorsitzende der Liturgiekommission der Kirche, Bischof Michael Ipgrave, in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Pfarrerin Alice Kemp im Vorfeld der Generalsynode, die am Montag beginnt. Die Synodale hatte gefragt, ob die Kirche von England ihre bisherige Position ändern könne, um "die erlaubte Verwendung gluten- und alkoholfreier Elemente bei der Eucharistie zu ermöglichen, um die Ungerechtigkeit dieses Ausschlusses zu beseitigen". Kemp ist Beauftragte für Menschen mit Behinderung in ihrer Diözese Bristol.

Wie in der katholischen Kirche sehen auch die liturgischen Vorgaben der anglikanischen Kirche vor, dass für die Eucharistie nur Brot aus Weizenmehl verwendet werden darf. Anders als in der katholischen Kirche ist Traubensaft in der anglikanischen Kirche unter keinen Umständen erlaubt; zulässig ist nur Wein, der ein Mindestmaß an durch Vergärung entstandenem Alkohol enthält.

In ihrer Anfrage weist Kemp darauf hin, dass bei den zugelassenen Hostien mit wenig Gluten und bei alkoholreduziertem Wein immer noch Restmengen vorhanden bleiben. Aus Reis- oder Kartoffelmehl hergestellte Hostien seien verboten: "Das bedeutet, dass sowohl Priester als auch Gemeindemitglieder, die kein Gluten und/oder keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen, gezwungen sind, nur eine Art zu empfangen, oder dass ihnen der Empfang beider Elemente untersagt werden kann, wenn sie nicht in der Lage sind, sowohl Gluten als auch Alkohol zu konsumieren."

Auch ohne körperliche Kommunion Teilhabe am Sakrament

Ipgrave betont in seiner Antwort, dass eine Änderung des bestehenden liturgischen Rechts zwei feststehende Positionen der Kirche von England ändern würde. Neben der Vorgabe, Brot aus Weizenmehl und Wein zu verwenden, lehre die Kirche auch, dass der Empfang der Eucharistie nur unter einer Gestalt keinen Ausschluss darstelle, sondern eine vollwertige Teilhabe am Sakrament. Auch Gläubige, die das Sakrament nicht körperlich empfangen können, sollen gemäß der Vorgaben der Kirche "die Gewissheit haben, dass sie durch den Glauben am Leib und Blut Christi und an den Wohltaten, die er uns durch sie erweist, teilhaben".

Die Frage nach der eucharistischen Materie wird auch in der katholischen Kirche immer wieder diskutiert. Das liturgische Recht sieht vor, dass Hostien "aus reinem Weizenmehl" bestehen müssen. Für Gläubige mit Glutenunverträglichkeit sind glutenreduzierte Hostien zugelassen, die weniger als 20 ppm Gluten enthalten, also weniger als 20 Teile Gluten pro Million Teile. Völlig glutenfreie Hostien sind keine erlaubte Materie. Im Vorfeld der Amazonas-Synode wurde 2019 debattiert, ob aufgrund der feuchten Witterung auch Maniokmehl verwendet werden dürfe; die Frage wurde bei der Synode aber nicht behandelt. Grundsätzlich muss Messwein Alkohol enthalten. Frischer Traubensaft und Traubensaft, dessen Gärung lediglich unterbrochen wurde, etwa durch Einfrieren, ist aber ebenfalls erlaubte Materie, die Verwendung muss aber durch den Diözesanbischof oder Generalvikar genehmigt werden. (fxn)