Nötige Aussagegenehmigung fehle

In "Bild"-Verfahren: Kardinal Woelki nicht als Zeuge vor Gericht

Veröffentlicht am 10.03.2025 um 21:03 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Streit um die Bezeichnung "Porno-Prälat": Ein ehemals ranghoher Priester des Erzbistums Köln klagt gegen die "Bild"-Zeitung. Kardinal Rainer Maria Woelki muss dabei nicht – wie erst vorgesehen – als Zeuge auftreten.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki muss am Mittwoch nicht als Zeuge vor Gericht aussagen. In dem zivilrechtlichen Verfahren klagt ein ehemals ranghoher Priester des Erzbistums gegen die "Bild"-Zeitung. Von der ursprünglichen Vorladung Woelkis wird nun abgesehen, wie das Landgericht Köln am Montag mitteilte. Von Bistumsseite fehle die dafür notwendige Aussagegenehmigung. Dies begründe ein Vernehmungsverbot.

Der Kläger wehrt sich gegen die Bezeichnung "Porno-Prälat" in einer "Bild"-Berichterstattung im August 2023. Damals war das Ergebnis einer Routineüberprüfung der IT-Sicherheit im Erzbistum bekanntgeworden. Demnach hatte der Schutzfilter im Juli 2022 mehr als 1.000 Zugriffsversuche auf risikobehaftete Seiten etwa zu Gewalt, Pornografie oder Drogen verhindert. Unter den 15 Beschäftigten mit den meisten Zugriffsversuchen soll auch der ranghohe Priester gewesen sein.

Kein eigenes Prüfungsrecht

Im Dezember war bekanntgeworden, dass die für Pressesachen zuständige 28. Zivilkammer einen Beweisbeschluss gefasst hat, wonach Woelki und ein weiterer Zeuge zu der mündlichen Verhandlung am Mittwoch erscheinen sollen. Zur nun erfolgten Absage teilte das Landgericht mit, die Kammer habe kein eigenes Prüfungsrecht bei Vorliegen einer Verweigerung der Aussagegenehmigung.

Der Erzbischof war bereits im März 2023 als Zeuge vor dem Landgericht aufgetreten. Dabei sagte er ebenfalls in einem presserechtlichen Verfahren aus, in dem er selbst gegen die "Bild"-Zeitung klagte. Die damaligen Aussagen beeidete der Kardinal. Nach dem darauf folgenden Vorwurf, der Kardinal habe vor Gericht die Unwahrheit gesagt, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Meineid gegen Woelki. In der Sache geht es in diesem Verfahren darum, ab wann Woelki Kenntnisse von zwei Dokumenten hatte, die einen von ihm beförderten Priester belasten. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern weiter an. (KNA)