Kein Genderstern in offizieller Kommunikation

Bistum Osnabrück regelt inklusive Sprache in amtlichen Dokumenten

Veröffentlicht am 12.03.2025 um 12:23 Uhr – Lesedauer: 

Osnabrück ‐ In der Kommunikation der Diözese Osnabrück sollen Frauen und Männer gleichberechtigt auftauchen: Für geschlechtersensible Sprache gibt es dort jetzt eine Richtlinie, die viele Optionen ermöglicht – aber nur im Rahmen der offiziellen Rechtschreibung.

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Das Bistum Osnabrück will auf inklusive Sprache achten – der Genderstern soll aber nur in besonderen Fällen zum Einsatz kommen. Generalvikar Ulrich Beckwermert hat im aktuellen Amtsblatt der Diözese eine "Richtlinie für geschlechtersensible Sprache im Bistum Osnabrück" in Kraft gesetzt, die klare Regeln für die amtliche Kommunikation aufstellt. "Die Gleichberechtigung der Geschlechter erfordert auch deren sprachliche Gleichbehandlung", heißt es in der Richtlinie. Alle Schrifterzeugnisse im Bistum Osnabrück müssen demnach "im Rahmen der geltenden und zu berücksichtigenden gültigen Regelungen geschlechtersensibel ausgestaltet werden".

Dafür werden mehrere Optionen zur Verfügung gestellt. Beispielhaft zählt die Richlinie unter anderem Doppelnennungen ("Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"), geschlechtsneutrale Ausdrücke wie "Beschäftigte" und "Mitglieder" sowie abstrakte Formulierungen (beispielsweise "die Kirchenverwaltung") auf. Die Verwendung des generischen Maskulinums, also die alleinige Verwendung der männlichen Form, ist zulässig, wenn auf dessen Verwendung hingewiesen wird.

In der Pastoral ist der Genderstern erlaubt

Die Verpflichtung auf das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gilt uneingeschränkt für Veröffentlichungen im Kirchlichen Amtsblatt, in Schrifterzeugnissen mit Rechtsverbindlichkeit und Dokumentationscharakter sowie im allgemeinen amtlichen Schriftverkehr. "Daneben kann, wo im Sinne einer differenzierten Zielgruppenkommunikation – zum Beispiel im pastoralen Kontext – die Verwendung eines Binnenzeichens angezeigt erscheint, der Asterisk (*) zum Ausdruck von Geschlechtersensibilität verwendet werden", so die Richtlinie weiter.

Die Verwendung inklusiver Sprache wird in der Kirche unterschiedlich gehandhabt. Verschiedene Bistümer haben bereits Richtlinien und Handreichungen dazu herausgegeben, unter anderem die Diözesen Augsburg, Hildesheim und Rottenburg-Stuttgart. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich 2021 darauf verständigt, den Genderstern zu verwenden. (fxn)