Regeln für geistliche Gemeinschaften gegen Machtmissbrauch in Kraft

Die deutschen Bischöfe führen eine Ordnung für geistliche Gemeinschaften ein, um Qualitätsstandards zu sichern und die Rechte von Mitgliedern zu schützen. Als erster Diözesanbischof hat der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf im aktuellen Amtsblatt das "Dekret zu Geistlichen Gemeinschaften" in Kraft gesetzt. Laut der Präambel wurde die Ordnung bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) Mitte März beschlossen. Ziel ist demnach, "das Wirken der Geistlichen Gemeinschaften zu einer noch besseren Entfaltung und Wirkung zu bringen, eine ständige Erneuerung der Geistlichen Gemeinschaften von innen heraus zu fördern, die Verantwortung der Gemeinschaften für ihre Mitglieder ins Bewusstsein zu heben sowie die Rechte der einzelnen Gläubigen besser zu schützen".
Grundlage für die Ordnung sind das allgemeine Kirchenrecht sowie insbesondere das Allgemeine Dekret "Die internationalen Vereinigungen" des Laien-Dikasteriums, mit dem im Juni 2021 Regeln für international tätige Vereinigungen von Gläubigen festgesetzt wurden.
Grundrechtekatalog für Mitglieder von Gemeinschaften
Gegenüber ihren Mitgliedern müssen geistliche Gemeinschaften und ihre Verantwortlichen grundlegende Rechte garantieren. Dazu gehören die Freiheit, einer Gemeinschaft beizutreten und sie wieder zu verlassen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und "ein konstruktiv-kritisches Hinterfragen der geistlichen Grundlagen ihrer Gemeinschaft", das Recht auf freie Wahl des Lebensstands, auf ungehinderten Kontakt mit Nichtmitgliedern der Gemeinschaft, auch in Bezug auf die Beichte sowie auf Privatsphäre und den Schutz des guten Rufs.
Die Aufsicht über geistliche Gemeinschaften liegt bei der jeweiligen kirchlichen Autorität, in der Diözese also beim Ortsordinarius. Sie müssen Kontakt zum Diözesanbischof halten und ihm regelmäßig Bericht über geistliche Aktivitäten und Schwerpunkte erstatten. Außerdem sollen sie sich in das Leben der Pfarreien einbringen. Regeln zur Leitung von Gemeinschaften, die das Laiendikasterium für internationale Vereinigungen festgelegt hat, gelten künftig auch für diözesane und nationale Gemeinschaften. Insbesondere betrifft das die Amtsdauer in leitenden Ämtern. Grundsätzlich ist sie auf zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden mit einer Gesamtdauer von maximal zehn Jahren begrenzt. Außerdem müssen Gemeinschaften sicherstellen, dass alle Mitglieder direkt oder indirekt an der Wahl mitwirken.
Gemeinschaften müssen Ordnung formal anerkennen
Das Dekret tritt im Bistum Mainz am 1. Mai in Kraft. Ab dann haben alle geistlichen Gemeinschaften in der Diözese ein halbes Jahr Zeit, ihre Satzung dem Diözesanbischof zur Kenntnis vorzulegen. Innerhalb von zwei Jahren müssen sie die Ordnung rechtswirksam in ihre Statuten aufnehmen.
Mit der Ordnung führen die deutschen Bischöfe ihre Maßnahmen gegen geistlichen Missbrauch fort. 2023 veröffentlichte die DBK eine Arbeitshilfe zum Missbrauch geistlicher Autorität. Darin wurden allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit geistlichem Missbrauch gegeben, allerdings ohne Rechtskraft. (fxn)