Synodales Gremium auf Bundesebene: Zehn Fragen und Antworten
Was ist das geplante synodale Gremium auf Bundesebene?
Das synodale Gremium auf Bundesebene ist einer der zentralen Beschlüsse des Synodalen Wegs der Kirche in Deutschland. In dem Gremium sollen Bischöfe und Laien gemeinsam über "wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft" beraten und Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung etwa zur pastoralen Planung treffen können. Das Gremium soll außerdem zu Entwicklungen in Staat und Kirche Stellung beziehen und über Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Kirche beraten können, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden. Grundlage für das Gremium ist der Handlungstext "Synodalität nachhaltig stärken", der 2022 vom Synodalen Weg verabschiedet wurde.
Was hat es mit dem Synodalen Ausschuss zu tun?
Der Synodale Ausschuss ist das Nachfolgegremium der Frankfurter Synodalversammlung. Erste Aufgabe des Synodalen Ausschusses ist es laut Satzung, die Einrichtungen eines synodalen Gremiums auf Bundesebene vorzubereiten. Für dieses Gremium wird derzeit eine Satzung erarbeitet, ein erster Entwurf wurde bei der vierten Sitzung des Synodalen Ausschusses in Magdeburg beraten. Bei der kommenden fünften Sitzung des Synodalen Ausschusses im November in Fulda soll dann die finale Satzung beschlossen werden soll.
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Bis wann soll das neue Gremium eingerichtet werden?
Der Beschluss "Synodalität nachhaltig stärken" der Synodalversammlung und die Satzung des Synodalen Ausschusses sehen eine Einrichtung "bis spätestens März 2026" vor. Die Satzung des neuen Gremiums soll bei der fünften Sitzung des Synodalen Ausschusses im November in Fulda beschlossen werden. Anschließend muss die Satzung von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken angenommen werden. Außerdem bedarf es einer Approbation des Vatikans.
Warum heißt das Gremium nicht mehr "Synodaler Rat"?
Die Beschlüsse der Frankfurter Synodalversammlung und auch die Satzung des Synodalen Ausschusses sprechen durchgängig von einem "Synodalen Rat für die katholische Kirche in Deutschland". Auf diese Bezeichnung wird seit Ende Juni 2024 verzichtet. Bei einem gemeinsamen Treffen in Rom berieten Vertreter des Heiligen Stuhls und der Deutschen Bischofskonferenz damals über die Struktur eines künftigen synodalen Gremiums für die Kirche in Deutschland.
In einer gemeinsamen Erklärung im Anschluss wurde festgehalten, dass den Kurienvertretern zwei Dinge wichtig seien: "Man wünscht eine Änderung der Bezeichnung und verschiedener Aspekte des bisherigen Entwurfs für ein solches mögliches nationales synodales Gremium." Seitdem ist auch in den Dokumenten und Verlautbarungen des Synodalen Wegs von einem "synodalen Gremium auf Bundesebene" die Rede.
Bei der Vorstellung eines Satzungsentwurfs für dieses Gremium bei der vierten Sitzung des Synodalen Ausschusses im Mai wurde der Vorschlag geäußert, auch das künftige synodale Gremium "Synodaler Ausschuss" zu nennen. Einen Beschluss hierzu gibt es bislang aber nicht.

Die Größe des Synodalen Gremiums auf Bundesebene soll mit der des Synodalen Ausschusses vergleichbar sein.
Wie viele Mitglieder soll das neue Gremium haben – und wer soll Mitglied werden?
Der bei der vierten Sitzung des Synodalen Ausschusses verabschiedete Satzungsentwurf sieht vor, dass die 27 Diözesanbischöfe in Deutschland Mitglied des neuen synodalen Gremiums sein sollen. Zugleich sollen 27 Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) Teil des Gremiums sein. Weitere Einzelpersonen sollen von den Delegierten von ZdK und Bischöfen hinzugewählt werden können. Die Größe soll damit der des Synodalen Ausschusses ähneln. Ein Kriterienkatalog für die Auswahl dieser Einzelpersonen soll von der Synodalitäts-Kommission des Synodalen Ausschusses bis zur nächsten Sitzung des Gremiums ausgearbeitet werden.
Kurz nach dem Abschluss der vierten Sitzung des Synodalen Ausschusses betonten der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, der Passauer Bischof Stefan Oster, der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer und der – inzwischen emeritierte – Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke, sich auch an einem künftigen synodalen Gremium nicht beteiligen zu wollen. Die vier nahmen auch an den Sitzungen des Synodalen Ausschusses nicht teil.
Wie wird es arbeiten?
Das genaue Arbeitsprozedere des Gremiums muss noch in der Satzung und später der Geschäftsordnung des synodalen Gremiums festgelegt werden. Im Raum stehen – wie bislang beim Synodalen Ausschuss – ein bis zwei regelmäßige Treffen pro Jahr. Das Gremium wird ebenso Beschlüsse fassen und Texte verabschieden können. Auch wenn die Verbindlichkeit der Beschlüsse noch nicht festgehalten ist, hat die römische Kurie – mit dem damaligen Bischofpräfekt Robert Francis Prevost und neuen Papst Leo XIV. – bei einem Treffen mit Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz im Juni 2024 klar gemacht: "Hinsichtlich der Stellung dieses Gremiums besteht Übereinkunft darin, dass es nicht über der Bischofskonferenz steht oder gleichrangig mit ihr ist."

Selbsterklärtes Ziel des Synodalen Weges ist es, die von der 2018 veröffentlichten MHG-Studie genannten systemischen Faktoren zu identifizieren und zu beseitigen, die Missbrauch in der Kirche ermöglich haben, darunter etwa fehlende Machtkontrolle der Bischöfe.
Worüber wird das neue Gremium beraten?
Nach dem Willen der Mitglieder des Synodalen Ausschusses soll das synodale Gremium auf Bundesebene zu wesentlichen Entwicklungen in Staat und Gesellschaft Stellung nehmen und Grundsatzentscheidungen zu pastoralen Planungen und Zukunftsfragen der Kirche von überdiözesaner Bedeutung treffen. Zudem soll es über Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der katholischen Kirche in Deutschland beraten, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden.
Was hat das mit der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch zu tun?
Selbsterklärtes Ziel des Synodalen Weges ist es, die von der 2018 veröffentlichten MHG-Studie genannten systemischen Faktoren zu identifizieren und zu beseitigen, die Missbrauch in der Kirche ermöglich haben, darunter etwa fehlende Machtkontrolle der Bischöfe. Außerdem soll durch den Missbrauchsskandal verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden. Der Synodale Ausschuss und das Synodale Gremium auf Bundesebene verstehen sich als Fortsetzung der Synodalversammlung – und wollen die dort vorgelegten Initiativen weiterentwickeln.
Allerdings gab es immer wieder Kritik daran, dass Betroffenenvertreter weder bei der Synodalversammlung noch beim Synodalen Ausschuss ausreichend vertreten waren. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass Missbrauchsaufarbeitung und -anerkennung im Laufe der Debatten beim Synodalen Weg zunehmend in den Hintergrund geraten sind.
Ähnliche Beschlüsse: Wo Synodaler Weg und Weltsynode gleiches wollen
Papst Franziskus hat mehrfach appelliert, die Ergebnisse der Weltsynode umzusetzen. Die Forderungen des Abschlussdokuments ähneln in einigen Punkten dem, was auch der Synodale Weg will. Katholisch.de zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Reformvorstellungen beider Prozesse auf.
Warum gibt es Kritik an dem Gremium?
Der Vatikan hat sich immer wieder kritisch zum Synodalen Weg geäußert. Kern der Kritik war dabei wiederholt die Einrichtung eines Synodalen Rates für die Kirche in Deutschland. So machte der Vatikan im Juli 2022 in einer Erklärung deutlich: "Der 'Synodale Weg' in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten." Im Januar 2023 schrieben die Kurienkardinäle Pietro Parolin (Staatssekretär), Luis Francisco Ladaria Ferrer (Glaubenspräfekt) und Marc Ouellet (Bischofspräfekt), "dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den 'Synodalen Rat' auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten".
In einem weiteren Brief machten Kardinalstaatssekretär Parolin, Glaubenspräfekt Víctor Manuel Fernández und der damalige Bischofspräfekt Prevost im Februar 2024 deutlich, dass ein Synodaler Rat "vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen sei". Eine Abstimmung über die Satzung durch die Bischofskonferenz sei daher ungültig – "mit den entsprechenden rechtlichen Folgen". Zuletzt beruhigte sich der Streit zwischen deutschen Bischöfen und Kurie um das synodale Gremium aber. Der Austausch wurde intensiviert und vatikanische Rückmeldungen werden schon in der Ausarbeitung der Beschlüsse berücksichtigt und eingearbeitet.
Was sagt die Weltsynode?
Das Abschlussdokument der Weltsynode spricht sich explizit für die Schaffung von Pastoralräten innerhalb von Gemeinden, Pfarreien, pastoralen Gebieten und Diözesen aus und empfiehlt die regelmäßige Abhaltung von "kirchlichen Versammlungen auf allen Ebenen". Die Synodalversammlung denkt hier aber vor allem an die kirchenrechtlich beschriebenen und in Deutschland längst etablierten Laiengremien und empfiehlt die regelmäßige Durchführung von Diözesansynoden. Zudem machen die Autorinnen und Autoren klar, dass trotz der Beteiligung von Laien beim Finden von Entscheidungen (decision making) das letztendliche Fällen von Entscheidungen (decision taking) dem Priester, Bischof oder Papst obliegt: "In einer synodalen Kirche ist die Autorität des Bischofs, des Bischofskollegiums und des Bischofs von Rom in Bezug auf die Entscheidungsfindung unumgehbar, da sie in der von Christus geschaffenen hierarchischen Struktur der Kirche begründet ist; sie dient sowohl der Einheit als auch der legitimen Vielfalt." (Nr. 92) Kirchliche Autoritäten sollen den Rat der Gläubigen daher nicht ignorieren und nur in wichtigen Fällen davon abweichen – die Gläubigen sollen die Entscheidungen gleichzeitig respektieren und umsetzen, auch wenn sie nicht ihrer eigenen Meinung entsprechen. (Nr. 93)