Felix Neumann über Schwangerschaftskonfliktberatung

Maxime Lebensschutz

Veröffentlicht am 14.04.2016 um 00:01 Uhr – Von Felix Neumann – Lesedauer: 
Standpunkt

Bonn ‐ Felix Neumann über Schwangerschaftskonfliktberatung

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Eine generelle Legalisierung der Abtreibung ist in Deutschland nicht möglich – das stellte das Bundesverfassungsgericht 1993 in seinem Urteil klar fest: "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu." Dennoch sind Abtreibungen möglich - rechtswidrig, aber nicht strafbewehrt, unter der Bedingung einer Beratung. Die katholische Kirche stellt den zur straffreien Abtreibung nötigen Beratungsschein nicht mehr aus. Aber selbstverständlich gilt: Weiterhin unterstützen kirchliche Träger schwangere Frauen, für die eine Abtreibung als Ausweg scheint - nur ohne den Schein.

Mit Beratung, die auf den Schutz des Lebens des ungeborenen Kindes und die Lebensperspektiven von Mutter und Kind abzielt, erfüllt die Kirche einen Dienst, der so sehr im christlichen Interesse wie eigentlich auch im staatlichen ist - jedenfalls, wenn - wie im Grundgesetz - die bedingungslose Würde jedes Menschen Grundlage der staatlichen Ordnung ist.

Umso fragwürdiger erscheint es, wenn gesetzliche Regelungen Beratungsstellen "mit Schein" gegenüber solchen "ohne Schein" bevorzugen - dass das nicht pauschal zulässig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr klargestellt, als in Brandenburg der Beratung ohne Schein der Caritas die Mittel entzogen werden sollten. In Thüringen hat man aus dem Urteil gelernt: Statt einem pauschalen Entzug legt die Regierung einen Gesetzentwurf vor, in dem die Förderung "scheinfreier" Beratung nur noch eine Kann-Bestimmung ist - wenn die Förderung nötig erscheint, um wohnortnah ein pluralistisches Angebot an Beratungsangeboten sicherzustellen. Noch versichert die zuständige Ministerin Heike Werner, eine Kürzung der Mittel für die Caritas sei nicht geplant - die Novelle öffnet aber Tür und Tor, um das künftig einfach machen zu können. Diese Regelung stellt die vom Bundesverfassungsgericht gebotenen Prinzipien auf den Kopf: Staatliches Ziel scheint es nicht mehr zu sein, Leben zu schützen, sondern Beratungsscheine auszustellen.

Schwangerenkonfliktberatung ist aber nicht einfach eine lästige Hürde auf dem Weg zur Abtreibung. Schwangerenkonfliktberatung muss immer ihre eigentliche Aufgabe im Blick haben: Den Lebensschutz. Und das bedeutet: Frauen darin zu unterstützen, ihr Kind anzunehmen. Das muss auch Maxime der Politik sein.

Der Autor

Felix Neumann ist Redakteur bei katholisch.de

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Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.
Von Felix Neumann