Millionen für die Opfer
Der Opferfonds für Westdeutsche hat Anfang 2012 seine Arbeit begonnen. Für ehemalige Heimbewohner in der DDR gibt es den Fonds seit Juli 2012. Seit dem Start des Fonds "Heimerziehung West" wurden mit rund 3.150 Personen Vereinbarungen zur Gewährleistung konkreter Hilfen geschlossen, heißt es weiter. Beim Fonds "Heimerziehung Ost" wurden Leistungen an circa 1.250 Betroffene ausgezahlt.
Das geht aus dem Zwischenbericht über Empfehlungen des Runden Tisches "Heimerziehung" hervor, mit dem sich am Mittwoch das Bundeskabinett befasste. Der " Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" hatte im Auftrag des Bundestages seit Februar 2009 das Schicksal von bis zu 800.000 Heimkindern untersucht, von denen manche in staatlichen und kirchlichen Heimen der frühen Bundesrepublik misshandelt oder ausgebeutet wurden. Zudem ging es um Möglichkeiten der Entschädigung oder individuellen Unterstützung, etwa durch Rentenzahlungen.
"Kinder der Sünde" mussten schwere Arbeit leisten
Zehntausende Kinder und Jugendliche wuchsen in der Nachkriegszeit in Erziehungsheimen auf. Häufig galten sie als "Kinder der Sünde", die ihren ledigen, nicht volljährigen Müttern weggenommen und in Heime eingewiesen wurden. Oder es handelte sich um Jugendliche, die als schwer erziehbar eingeschätzt wurden, weil sie mit ihren Eltern in Konflikt geraten waren. In den Heimen mussten sie häufig schwer arbeiten, etwa in Großwäschereien kirchlicher Träger oder im Moor Torf stechen. Häufig wurden sie geschlagen, drangsaliert und zum Teil auch sexuell misshandelt.
Die Fondsleistungen würden von den Opfern sehr gut angenommen, heißt es in dem Zwischenbericht des Bundesfamilienministeriums. Die Träger der Heime haben in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung für die geleisteten Arbeiten der Jugendlichen eingezahlt. Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute unter psychischen Störungen. In der Bundesrepublik waren die Heime Mitte der 70er Jahre aufgelöst worden - auch in Folge der Ende der 60er Jahre eingeleiteten Reformen in der Pädagogik. Die DDR hielt bis 1989 am drakonischen Erziehungsstil fest.
Laut Bericht hat die Bundesregierung durch Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes sichergestellt, dass sich solche Missstände in der stationären Jugendhilfe nicht wiederholen. So gebe es beispielsweise heute zusätzliche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen in Heimen.
2011 beschloss der Bundestag einen Fonds von 120 Millionen Euro, der zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern und den Kirchen - darunter Bistümer, Wohlfahrtsverbände und Orden - finanziert wird. Gerechnet wird mit 30.000 Anspruchsberechtigten. Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. (luk/dpa/KNA)