Lexikoneintrag: G wie Geistlicher Rat

Geistlicher Rat,

1. Auch: Ordinariatskonferenz, ein Beratungsgremium des Diözesanbischofs. Ihm gehören alle Weihbischöfe der Diözese, der Generalvikar und in manchen Diözesen alle Angehörigen des Domkapitels an. 2. In vielen Diözesen Ehrentitel für Priester, die sich auf besondere Weise verdient gemacht haben. Den Titel verleiht i. d. R. der Ortsbischof.