Lexikoneintrag: K wie Kirchenrecht

Kirchenrecht, das

Das Recht der verfassten röm.-kath. Kirche regelt den Vollzug der kirchlichen Gemeinschaft: es ist damit ein geistliches und kein ziviles Recht. Kennzeichnend für das Kirchenrecht ist die Unterscheidung zwischen göttlichem und menschlichem Recht. Das gültige Gesetzbuch des lat. Kirchenrechts ist der Codex Iuris Canonici (Abk. CIC) in seiner 1983 in Kraft gesetzten Neufassung, die die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils reflektiert. Der CIC (1983) gliedert sich in sieben Bücher und enthält 1.752 Einzelvorschriften (Canones). Für die Anwendung des kirchl. Rechts sind die Gerichtshöfe der Römischen Kurie zuständig: Apostolische Signatur, oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht. Es gibt auch ein eigenes Kirchenrecht für die mit Rom unierten Ostkirchen, den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium.