Lexikoneintrag: K wie Kurie

Kurie, die

Lat. curia = "Fürstenhof", "[päpstliche] Regierung"; kirchl. Verwaltungsbehörden. Seit dem 11. Jh. Bez. für die Gesamtheit der kirchl. Behörden, durch die der Papst die Weltkirche leitet, deshalb auch: Römische Kurie. Zur Römischen Kurie gehören seit der Kurienreform im Jahr 1988 fünf Behördengruppen: das Staatssekretariat, geleitet vom Kardinalstaatssekretär, neun Kurienkongregationen, drei Gerichtshöfe (die Apostolische Signatur, oberster Gerichtshof und höchstes Verwaltungsgericht, u. a. zuständig für die richtige Anwendung des kirchl. Rechts; die Rota Romana, zuständig u. a. als letzte Instanz für Eheannulierungen; die Apostolische Pönitentiarie, zuständig für Bußfragen), elf Päpstliche Räte und drei Ämter (u. a. die Vermögensverwaltung des Heiligen Stuhls). Mit der Römischen Kurie verbunden sind verschiedene Institutionen, darunter das Vatikanische Archiv, die Vatikanische Bibliothek und Radio Vatikan.