Ein Prozesstermin steht bisher noch nicht fest

Kinderpornos: Vatikan ermittelt weiter gegen Diplomaten

Veröffentlicht am 12.10.2017 um 17:22 Uhr – Lesedauer: 
Kinderpornografie

Vatikanstadt ‐ Ein Mitarbeiter der Vatikanbotschaft wird mit Haftbefehl gesucht. Ihm wird vorgeworfen, Kinderpornografie heruntergeladen zu haben. Der Vatikan will weiter gegen ihn ermitteln und ihn nicht ausliefern.

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Die vatikanische Justiz ermittelt weiter gegen einen Mitarbeiter der päpstlichen Botschaft in Washington wegen Kinderpornografie. Ein Prozesstermin stehe noch nicht fest, teilte Vatikansprecher Greg Burke am Donnerstagabend mit. Die Nachforschungen erforderten "internationale Zusammenarbeit". Ein Auslieferungsbegehren seitens der kanadischen Behörden liege nicht vor.

Italienische Medien hatten am Nachmittag unter Berufung auf nicht näher bezeichnete Quellen in der Kurie gemeldet, der in Kanada mit Haftbefehl gesuchte Diplomat solle nicht ausgeliefert werden. Der Vatikan lehne dies mit Verweis auf die diplomatische Immunität des Geistlichen ab. Anfragen an das vatikanische Presseamt mit Bitte um Stellungnahme blieben mehrere Stunden unbeantwortet. Burke sprach in seiner Erklärung am Abend von "falschen Nachrichten".

Verdacht auf Verbreitung von kinderpornografischem Material

Ermittler im kanadischen Bundesstaat Ontario werfen dem Mitarbeiter der Vatikanbotschaft in Washington vor, während eines Aufenthalts im kanadischen Windsor an Weihnachten 2016 kinderpornografisches Material über einen kirchlichen Rechner heruntergeladen und weiterverbreitet zu haben. Das kanadische Bistum London bestätigte, es gebe einen entsprechenden Verdacht. Der betreffende Geistliche, ein 50-jähriger Italiener, wurde aus Washington abberufen und wohnt nach Medieninformationen inzwischen am Sitz des Vatikangerichts, ist aber nicht inhaftiert.

Die kanadische Justiz erließ Ende September einen landesweiten Haftbefehl gegen den Mann. Der italienische Online-Dienst "Vatican Insider" meldete daraufhin aus Kurienquellen, der Haftbefehl sei bekannt, die kanadische Justiz habe aber kein Festnahmeersuchen an die Vatikanbehörden gestellt. Das vatikanische Strafrecht sieht für die Verbreitung von Kinderpornografie zwischen einem und fünf Jahren Haft und eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro vor. (KNA)

12.10.2017, 19:55 Uhr: Aktualisiert mit der Stellungnahme aus dem Vatikan. /jhe