Debatte und unterschiedliche Handhabe in Kirchen und Bundesländern

Kirche in Westfalen rät von Präsenzgottesdiensten an Weihnachten ab

Veröffentlicht am 16.12.2020 um 12:04 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Deutschlandweit wird über Gottesdienste an Weihnachten diskutiert. Die Evangelische Kirche von Westfalen rät nun allen Pfarreien zum Verzicht. In Schleswig-Holstein stößt eine neue Teilnehmerbegrenzung auf scharfe Kritik. In Bayern sind nächtliche Christmetten jetzt auch hochoffiziell verboten.

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In der Debatte über Gottesdienste rund um Weihnachten empfiehlt die Evangelische Kirche von Westfalen allen Pfarreien den Verzicht auf öffentliche Veranstaltungen. In einer am Dienstagabend veröffentlichten Erklärung heißt es, man rate "dringend, ab sofort und über die Weihnachtsfeiertage - voraussichtlich - bis zum 10.01.2021 auf alle Präsenzgottesdienste und andere kirchliche Versammlungen (in Gebäuden und unter freiem Himmel) zu verzichten". "Schweren Herzens" habe man sich nach intensiven Beratungen zu den aktuellen Verzichtsempfehlungen durchgerungen, erklärte Präses Annette Kurschus. Auch wenn den Kirchen aufgrund der Religionsfreiheit das Feiern von Gottesdiensten nicht untersagt sei, halte man es "angesichts der gegenwärtigen und deutlich veränderten Lage - trotz der bisher bewährten Schutzkonzepte - für ein Gebot der Vernunft, auf Versammlungen von Menschen möglichst zu verzichten, um Menschen nicht zu gefährden". Darin erkenne die Evangelische Kirche von Westfalen - "im Respekt vor den Entscheidungen anderer Landeskirchen und Bistümer - zu diesem Weihnachtsfest unseren Auftrag, der Liebe Gottes zu den Menschen zu entsprechen". Die Lippische Landeskirche schloss sich den Empfehlungen am Mittwoch an. 

Andere evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer halten bisher an ihren Plänen fest, zumindest einige Gottesdienste in und um die Kirchen unter Einhaltung von Hygieneregeln anzubieten. So sollen etwa die Weihnachtsgottesdienste der evangelischen Kirchen in Baden-Württemberg unter strengen Abstands- und Hygiene-Auflagen stattfinden - es sei denn, die örtlichen Corona-Infektionszahlen sind zu hoch. Wie die Kirchenleitungen am Mittwoch in Stuttgart und Karlsruhe mitteilten, sollen die Kirchengemeinden ab einer Inzidenz von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf Präsenzgottesdienste verzichten und beispielsweise Online-Gottesdienste anbieten. Auch die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) hält öffentliche Gottesdienste unter strenger Einhaltung der Corona-Vorschriften für möglich.

Bistümer gegen Absagen von Gottesdiensten

Die (Erz-)Bistümer Münster und Paderborn erklärten am Mittwoch, an der Feier von Präsenzgottesdiensten festhalten zu wollen. Auch das Bistum Trier rechnet damit, dass Weihnachtsgottesdienste in Kirchen und im Freien nach aktuellem Stand möglich sein werden. Eine Absage von öffentlichen Gottesdiensten sei "nicht die richtige Reaktion". Das Bistum Würzburg teilte mit, dass während des Lockdowns bis zum 10. Januar keine generelle Absage von Gottesdiensten in ganzen Pfarreiengemeinschaften möglich sei. Einen Verzicht könne es lediglich im Einzelfall geben, wenn die staatlichen Vorgaben sowie die Rahmenbedingungen sich nicht einhalten ließen. Auch die katholischen Weihnachtsgottesdienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart sollen unter strengen Abstands- und Hygiene-Auflagen stattfinden - sofern die örtlichen Corona-Infektionszahlen nicht zu hoch sind. Für das Bundesland Hessen haben die Landesregierung sowie die Spitzen der katholischen und evangelischen Kirchen am Mittwoch beschlossen, dass an Weihnachten und Silvester Präsenzgottesdienste unter Beachtung der Hygieneregeln und mit vorheriger Anmeldung der Teilnehmer generell stattfinden dürfen. Auch das Erzbistum Hamburg wird öffentliche Gottesdienste feiern. Im Bistum Essen sollen Gottesdienste vorerst nur an Sonn- und Feiertagen stattfinden - und auch am Heiligen Abend. Das Erzbistum Freiburg will Weihnachtsgottesdienste durchführen, betont aber, alle Planungen stünden unter Vorbehalt aktueller Infektionszahlen und richteten sich nach der Corona-Verordnung des Landes.

Zuvor hatten sich Vertreter der Religionen und der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, darauf geeinigt, dass trotz der härteren Corona-Einschränkungen Gottesdienste auch über Weihnachten grundsätzlich möglich bleiben sollen. Bei einem Treffen am Dienstagabend hätten sie "in einer guten Atmosphäre" über Details der Vorgaben gesprochen, auf die sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Sonntag geeinigt hatten, hieß es. Im gemeinsamen Beschluss steht wörtlich: "Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt." Bei Zusammenkünften, wo Besucherzahlen erwartet würden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, sei zudem "ein Anmeldungserfordernis einzuführen".

Teilnehmerbegrenzung in Schleswig-Holstein stößt auf Kritik

ine neue Begrenzung der Teilnehmerzahl für Gottesdienste in Schleswig-Holstein auf Kritik der Kirche. "Wir hätten uns eine Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse gewünscht und sind von der Einführung einer Obergrenze enttäuscht", sagte die Leiterin des Katholischen Büros Kiel, Beate Bäumer, am Dienstagabend der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes, die am Mittwoch in Kraft tritt, dürfen an Gottesdiensten im Freien höchstens 100 und in geschlossenen Räumen höchstens 50 Menschen teilnehmen. "Die Gemeinden werden jetzt einen Weg finden, um damit umzugehen", so Bäumer weiter. Da selbst in viele kleinere Kirchen in Schleswig-Holstein unter Einhaltung des Mindestabstands 60 bis 70 Menschen passen würden, bedeute dies für viele eine große Einschränkung. "Insbesondere zu Weihnachten ist es hart, wenn Besucher weggeschickt werden müssen."

In Nordrhein-Westfalen zeichnen sich feste Corona-Regeln für Weihnachtsgottesdienste ab. Grundsätzlich sind laut neuer Corona-Schutzverordnung öffentliche Gottesdienste mit Auflagen möglich - nach wie vor gelten der Mindestabstand und die Maskenpflicht auch am Platz. Hinzu kämen weitere Regeln, sagte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, am Dienstag der KNA. So müsse das Ordnungsamt informiert werden und die Gemeinde dürfe nicht singen. Über Gottesdienstregeln für Kreise und Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 werde noch beraten. Im Gespräch sei eine weitere Begrenzung der Teilnehmerzahl. Trotz des Gesangsverbots für die Gemeinden sind Hamers zufolge kleinere Chöre oder Orchester in den Gottesdiensten erlaubt, sofern sie mehr Meter Abstand einhalten. Erwartet eine Gemeinde viele Besucher, muss sie ein Anmeldeverfahren vorsehen.

Bayern verbietet nächtliche Metten – Bischöfe bleiben unerhört

In Bayern gilt nun an Heiligabend auch für Kirchgänger hochoffiziell, dass sie um 21 Uhr daheim sein müssen. Christmetten, die ab 22 Uhr oder später beginnen, dürfen aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre nicht stattfinden. Eine von den katholischen Bischöfen Bayerns erbetene Ausnahmeregelung für den 24. Dezember wird es nicht geben. Das hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits in seiner Regierungserklärung am Dienstag im Landtag angekündigt. Dies wurde nun noch schriftlich bestätigt. In einem der KNA vorliegenden Papier sind die Ergebnisse eines von "Kirche und Staat auf Arbeitsebene" geführten Gesprächs am 14. Dezember festgehalten, inklusive der Beschlüsse der Staatsregierung. So heißt es darin, dass bei den gestiegenen Inzidenzzahlen Gottesdienste zwar weiter ein triftiger Grund seien, das Haus zu verlassen, außer zwischen 21 und 5 Uhr. Die nächtliche Ausgangssperre gelte auch für das "gottesdienstliche Leben" an Heiligabend und Silvester. (tmg/KNA)