Rücktrittsangebot des Hamburger Oberhirten vorerst nicht angenommen

Papst gewährt Erzbischof Heße Auszeit

Veröffentlicht am 29.03.2021 um 13:29 Uhr – Lesedauer: 

Hamburg/Vatikanstadt ‐ Unmittelbar nach Veröffentlichung des Kölner Misbrauchsgutachtens hatte der Hamburger Erzbischof Stefan Heße Papst Franziskus um seine sofortige Entpflichtung von seinem Amt gebeten. Dem kommt das Kirchenoberhaupt vorerst nicht nach: Heße bekommt stattdessen eine Auszeit.

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Papst Franziskus hat das Rücktrittsangebot des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße im Zuge des Kölner Missbrauchsgutachtens vorerst nicht angenommen. Das Kirchenoberhaupt gewähre Heße eine Auszeit, teilte das Erzbistum Hamburg am Montag mit. Dabei handele es sich um die erste Antwort des Papstes auf den angebotenen Amtsverzicht. Während Heßes Abwesenheit werde Generalvikar Ansgar Thim die Erzdiözese verwalten. Eine entsprechende Medieninformation soll auch noch seitens des Vatikan erfolgen.

Heße hatte im Anschluss an die Veröffentlichung des Gutachtens über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten und ihn um eine sofortige Entpflichtung von seinem Amt gebeten. Damit wolle er "Schaden vom Amt des Erzbischofs und vom Erzbistum Hamburg" abwenden, sagte Heße in einer persönlichen Erklärung. Er betonte zudem, "immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt" zu haben. Das Erzbistum Hamburg gab daraufhin bereits bekannt, dass Generalvikar Thim die Leitung der Erzdiözese bis auf Weiteres kommissarisch übernehme. Heße, seit 2015 Erzbischof von Hamburg, war ab 2006 Personalchef und von 2012 bis 2015 Generalvikar im Erzbistum Köln. Ihm werfen die Kölner Gutachter insgesamt elf Pflichtverletzungen vor.

Sein Amt als Geistlicher Assistent des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK), das er seit 2016 ausübte, ließ Heße aufgrund von Medienveröffentlichungen zu seiner Rolle beim Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln ab November 2020 ruhen. Zugleich kündigte er an, die vatikanische Bischofskongregation um eine Prüfung der Vorwürfe zu bitten, da er nicht "Richter in eigener Sache" sein könne. (mal)